Regelung über die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Berufsspezialistin/ zum Geprüften Berufsspezialisten für Haushaltsführung und Familienbetreuung (Dorfhelferin/Dorfhelfer)
Amtliche Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erlässt als zuständige Stelle auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 16.11.2022 als zuständige Stelle nach § 54 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S.920) die Regelung über die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Berufsspezialistin/zum Geprüften Berufsspezialisten für Haushaltsführung und Familienbetreuung („Dorfhelferin/Dorfhelfer“).
Die Rechtsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Verkündung am 20.12.2022 in Kraft.
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