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Umstellung auf Ökologischen Landbau: Das kommt auf Sie zu!

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Jetzt auf Bio umstellen? Diese einfach klingende Frage muss für jeden Betrieb individuell beantwortet werden und bedarf einer intensiven Vorbereitung, da viele äußere und innere Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Striegeln in Bio-Zuckerrüben
Striegeln in Bio-ZuckerrübenVolker Graß

Um zu einer Entscheidung zu gelangen bedarf es ausführlicher Informationen. Daraus können verschiedene zukunftsorientierte Szenarien der Betriebsentwicklung entstehen. Die Motivation, weshalb Betriebsleiter*innen sich über die Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise Gedanken machen sind ausgesprochen vielfältig. Dazu gehören beispielsweise Anpassung des Betriebes an klimatische Veränderungen, eine erhöhte gesellschaftliche Akzeptanz, politische Rahmenbedingungen (z.B. Farm-To-Fork als wesentlichen Bestandteil des Europäischen Green Deal, der Niedersächsische Weg etc.). Auch die zusätzliche Förderung für die ökologische Bewirtschaftung, welche zur GAP-Flächenprämie hinzukommt schafft Anreize.

 

Der betriebliche Prozess der Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise nach der EU-Öko-Verordnung sollte im Vorfeld gut überlegt sein und ist in jedem Fall ein Abwägen von Chancen und Risiken. Wichtiger Bestandteil hierbei ist auch die Identifikation der Betriebsleiter*innen mit dem System des Ökolandbaus und auch die Bereitschaft für Veränderungen. „Der Ackerbau wird mit Beginn der Umstellungsphase quasi auf links gedreht wird“, so Volker Graß (Berater für Ökologischen Pflanzenbau der LWK Niedersachsen).

 

Änderungen im Ackerbau

Im ökologischen Pflanzenbau ist der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzschutzmitteln und schnell löslichen Mineraldüngern verboten, welches durch die EU-Öko-Verordnung 2018/848 geregelt wird. Es wird weitestgehend auf organische Düngemittel zurückgegriffen. Es darf ausschließlich ökologisch vermehrtes Saatgut verwendet werden (www.organicxseeds.de). Die Beikrautregulierung erfolgt primär über eine vielfältige Fruchtfolge und die Wahl geeigneter Sorten. Sekundär wird bei Bedarf auf die mechanische Beikrautregulierung zurückgegriffen, beispielsweise mit dem Zinkenstriegel und der Scharhacke.

 

Im Ackerbau ergeben sich folgende Herausforderungen:

  • Eignet sich mein Betriebsstandort aufgrund der Lage für den Ökolandbau?
  • Welche Fruchtfolgeglieder passen zum Standort?
  • Woher bekomme ich zugelassene Nährstoffe in benötigter Menge? Diese Frage richtet sich speziell an viehschwache bis reine Ackerbaubetriebe.
  • Wie vermarkte ich das Erntegut?
  • Reichen die Arbeitskapazitäten bei geänderter Arbeitswirtschaft sowie in Arbeitsspitzen aus?

Ein Großteil der Nährstoffe kommt über den Einsatz organischer Dünger aus der Tierhaltung, im Optimalfall aus dem eigenen Betrieb. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die angesprochene vielfältige Fruchtfolge, zu denen Leguminosen und Zwischenfrüchte zählen. Der Ökologische Landbau strebt eine Kreislaufwirtschaft an: Die Tierhaltung als ein Bestandteil des Kreislaufs liefert Nährstoffe für den Ackerbau. Der Ackerbau wiederum liefert Futter und Einstreu für die Tierhaltung. Alternativ kann auch eine sogenannte Futter-Mist Kooperation aufgebaut werden. Vieharme und viehlose Betriebe kooperieren mit tierhaltenden Betrieben. Der Ackerbaubetrieb bekommt organische Düngemittel vom viehhaltenden Betrieb und dieser wiederum bekommt Futter von den Flächen des Ackerbaubetriebes für seine Tiere.

 

Bei der Regulierung der Beikräuter bedarf es ebenfalls einer veränderten Herangehensweise: Neben der Sortenauswahl, in Hinblick auf das Beikrautunterdrückungsvermögen und Toleranz gegenüber bestimmten Krankheiten, kommt es vermehrt auf den Einsatz von Mechanik an. Hier besteht in der Regel auf den Betrieben ein Investitionsbedarf, da häufig die geeignete Technik nicht vorhanden ist. Der Zinkenstriegel als Universalgerät für viele Kulturen ist hier sicherlich eine der wichtigsten Investitionen im Ackerbau.

Eine überbetriebliche Nutzung mittels Maschinenkooperation oder über einen Lohnunternehmer ist möglich, aber nicht immer ratsam, da die Zeitfenster zur mechanischen Beikrautregulierung teilweise sehr eng sind. Die Verfügbarkeit der Maschinen muss zum optimalen Striegelzeitpunkt gegeben sein.

Betriebsleiter*innen müssen durchaus schnell und flexibel reagieren können damit die Maßnahme wirksam ist.  Bei einer Fruchtfolgeerweiterung muss geklärt werden welche Kulturen zum Betrieb passen. Dies ist abhängig von Standort, Arbeitskapazität, Befahrbarkeit der Böden, Vermarktungsmöglichkeiten oder innerbetrieblichen Verwertung als Futter.

Umstellung der Tierhaltung

Nach einer bestimmten Umstellungszeit können auch die tierischen Produkte des Betriebes ökologisch vermarktet werden. Hierfür gibt es verschiedene Szenarien der Umstellung, die individuell auf die Betriebe abgestimmt werden können.

Die Tierhaltung erfordert je nach Tierart teilweise kostenintensive Umbauten der Stallungen. Planbefestigte Flächen, eingestreute Liegeflächen sowie der Zugang zu Freigelände können eine Umstrukturierung der vorhandenen Stallungen notwendig machen. Je nach Tierart und vorherigem Haltungskonzept sind teilweise auch keine bis geringere Änderungen notwendig (Bspw. Mutterkuhhaltung). Weitere Änderungen gibt es im Bereich der Fütterung, Krankheitsvorsorge, Eingriffe am Tier oder dem Tierzukauf.

Grundsätzlich dürfen Bio-Betriebe nur ökologische Tiere zukaufen, welche in der öffentlichen Datenbank www.organicxlivestock.de zu finden sind. Eingriffe am Tier dürfen nicht systematisch durchgeführt werden (z.B. Enthornung beim Rind).

Allen Tieren muss Zugang zu Raufutter gewährt werden, auch Geflügel und Schweinen. Bei Rindern, Schafen, Equiden und Ziegen müssen hohe Gehalte an Raufutter in der Futterration eingehalten werden. Außerdem müssen diese Tiere während der Vegetationszeit Zugang zu Weideflächen gewährt werden. Es gilt das Prinzip der Weidezeitmaximierung. Auch junge Tiere müssen bereits Zugang zu Weideland erhalten, so zum Beispiel auch Rinder ab 6 Monate. Vom 4. bis zum 6. Monat können die Tiere auch mit Zugang zu einem Auslauf gehalten werden. Zur Fütterung dürfen nur Futtermittel aus ökologischer Erzeugung verwendet werden. Extraktionsschrote sind nicht zugelassen, da diese mit chemisch-synthetischen Lösungsmitteln hergestellt werden. Weiterhin muss das Futter GVO-frei sein und darf keine unzulässigen Futtermittelzusatzstoffe enthalten. In der EU VO 2021/1165 Anhang III findet man die Positivliste der zulässigen Futtermittel.

 

Klärung der Vermarktung

Wie und wo können die erzeugten Produkte vermarktet werden? Dies ist jedoch unbedingt vor Umstellung spätestens aber vor Anbau der einzelnen Kulturen zu prüfen. Teilweise haben örtliche Vermarkter biozertifizierte Lagerungsmöglichkeiten. Bei betriebsinternen Lagerungsmöglichkeiten muss geprüft werden, ob diese bei Umstellung weiterhin genutzt werden können. Dies ist ein weiterer Punkt der häufig Investitionskosten nach sich ziehen kann.

Eigene Lagerungsmöglichkeiten bieten vermarktungstechnisch den Vorteil, dass man weniger abhängig von den Lagerkapazitäten der Vermarkter ist und zeitlich flexibler wird. Die Lagerung sollte jedoch ordnungsgemäß erfolgen, damit die Qualität der Produkte gewährleistet werden kann.  Hinzu kommen aus der vielfältigen Fruchtfolge die unterschiedlichsten Erntegüter, welche es auch zu vermarkten gilt. Tendenziell steigt der Vermarktungsaufwand.

 

Beratung hinzuziehen

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen Ihren Betrieb umzustellen, ist es unbedingt zu empfehlen eine neutrale Umstellungsberatung der Offizialberatung in Anspruch zu nehmen. Diese ist häufig förderfähig und dadurch für die Betriebe kostenfrei oder vergünstigt. Diese bereitet Sie und Ihren Betrieb auf die Umstellung vor und ist die Grundlage für einen erfolgreichen Start in den Ökolandbau. Jeder Betrieb ist individuell, daher gibt es keine pauschalen Empfehlungen.

 

Viele Fragen können in einer Beratung vor Ort geklärt werden:

  • Welche Verordnungen müssen zusätzlichen zur guten fachlichen Praxis eingehalten werden?
  • Welche baulichen Veränderungen müssen umgesetzt werden?
  • Welcher Umstellungszeitraum passt zur Betriebsstruktur?
  • Wo entsteht Investitionsbedarf?
  • Was ändert sich arbeitswirtschaftlich?
  • Wie passt das soziale Umfeld zur Umstellung?
  • Macht der Beitritt zu einem Bio-Anbauverband aus betrieblicher Sicht Sinn?

Erfahrene Berater*innen der LWK-Niedersachsen kennen die Herausforderungen einer Umstellung und Sie können frühzeitig reagieren. Vor Beginn der Umstellung muss ein Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle geschlossen werden, welche den Betrieb zertifiziert. In der Regel erfolgt die Kontrolle über die Einhaltung der Verordnung einmal jährlich sofern keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

 

Ab dem Beginn der Umstellung muss nach der EU-Öko-Verordnung 2018/848 gewirtschaftet werden. Die erzeugten Produkte können erst nach der spezifischen Umstellungszeit als anerkannte Bioware verkauft werden. Das bedeutet für die Betriebe während der Umstellungszeit in finanzieller Vorleistung zu gehen, bevor diese von den teilweise höheren Preisen für anerkannte Bioware profitieren können.  Die zusätzliche Förderung kann hier sicherlich helfen einen Teil der zusätzlichen Kosten abzumildern, nichts destotrotz sollte der umstellungswillige Betrieb über finanzielle Rücklagen verfügen um diese Zeit gut überbrücken zu können.

 

Zusätzlich zu der betriebswirtschaftlichen Absicherung muss auch die Arbeitswirtschaft leistbar sein. Die schon erwähnte mechanische Beikrautregulierung, welche eine hohe Wirksamkeit in frühen Entwicklungsstadien der Beikräuter hat, muss zum richtigen Zeitpunkt zum Einsatz kommen und zur Verfügung stehen. Einige Kulturen, beispielsweise die Bio-Zuckerrübe erfordert nach wie vor den Einsatz von Handarbeitsstunden.

Je nach Betriebsgröße müssen Fremdarbeitskräfte und auch Saisonarbeitskräfte eingesetzt werden. Gerade in Futterbaubetrieben gibt es vermehrt Arbeitsspitzen: So fällt die mechanische Beikrautregulierung im Mais je nach Witterungsverlauf häufig in den Zeitraum des ersten Schnittes der Grünlandflächen.

 

Soziales Umfeld

Wie reagiert das soziale Umfeld auf die Aussage, dass der Betrieb auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt werden soll. Die Entscheidung für die Umstellung kann sowohl im familiären, als auch im sozialen Umfeld zu Diskussionen, ablehnende Haltung bis hin zu Konflikten führen. Hier bedarf es ausführlicher Kommunikation. Gerade beim Einstieg in den ökologischen Landbau können durch mangelnde Erfahrungen Fehler passieren. Hier ist es gerade in der Anfangszeit ratsam auf externe Beratung zurückzugreifen.

Wenn eine kritische Haltung gegenüber dem Ökolandbau im persönlichen Umfeld besteht, benötigen Betriebsleiter*innen eine hohe persönliche Resilienz. Vor allem die persönliche Identifikation mit dem Ökolandbau sind für die erfolgreiche Umstellung eines Betriebes essentiell. Auch wenn der Zeitaufwand für die Kulturpflege steigt, so berichten Betriebsleiter*innen aus der Praxis immer wieder, dass Ihnen der vielfältige Ackerbau nach der Umstellung wieder mehr Freude bereitet.

Fazit:

  • Die Umstellung auf den ökologischen Landbau sollte anhand der individuellen Betriebsstrukturen geplant werden.
  • Vor der tatsächlichen Umstellung empfiehlt es sich eine neutrale Beratung in Anspruch zu nehmen.
  • Während der Umstellungszeit treten oft Herausforderungen auf, bei denen es hilfreich ist Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.