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GAP 2025: Moorkulisse (GLÖZ 2) online einsehbar

Webcode: 01042486
Stand: 13.01.2026

Seit 2024 sind auch in Niedersachsen die Vorgaben in Feuchtgebieten und Torfmooren (GLÖZ 2) einzuhalten, um die Direktzahlungen zu erhalten. Die Kulisse ist online im LEA Portal des SLA einsehbar.

Die Vorgaben der GLÖZ 2 (Feuchtgebiete und Torfmoore) gelten für Flächen, die in der Kulisse liegen.

Die Vorgaben 2026:

Ahlenmoor (LK Cux)
Ahlenmoor (LK Cux)Nora Kretzschmar

  1. Dauergrünland darf nicht umgebrochen oder gepflügt werden (Ausnahme: Umwandlung in förderfähige Paludikulturen).
    • Eine aktive Erneuerung der DGL-Narbe ist unter bestimmten Umständen mit vorheriger Genehmigung mögich.
  2. Obstbaum-Dauerkulturen dürfen nicht zu Ackerland umgewandelt werden, sonstige Dauerkulture, wie Spargel schon.
  3. Auf Ackerflächen darf keine Veränderung des Bodenprofils durch Eingriffe mit schweren Baumaschinen, Bodenwendung tiefer als 30 cm oder Aufsandung erfolgen.
  4. Die Integration neuer Entwässerungsanlagen ist nur durch vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörde und der UNB möglich.
  5. Die Instandsetzung und Erneuerung bestehender Entwässerungsanlagen bleibt ohne Genehmigung möglich, solange keine Tieferlegung erfolgt.

Die Kulisse:

Die Kulisse der betroffenen Gebieten ist im LEA Portal des SLA einsehbar. Nach Öffnen des Links ist in den Ebenen (links) die entsprechende Kulisse (GLÖZ 2) anzuklicken, indem der Ordner aktiv auszuklappen und auszuwählen ist. Die Moor-Treposole unterliegen nicht den zuvor genannten Vorgaben 1 und 2. Für 2026 wurden die Kulissen überarbeitet, die neuen sind als Entwurf einsehbar.

Auswahlfenster GLÖZ 2 Kulisse
Auswahlfenster GLÖZ 2 KulisseJantje Ziegeler

 

 

 

 

 

 

 


 

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