GAP-Anträge können seit dem 12. März 2026 über die Webanwendung ANDI gestellt werden! Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Sie Fragen zu den Vorgaben, dann melden Sie sich gerne bei unseren BeraterInnen.
Anders als in den vergangenen Jahren gab es zum Start der GAP-Antragsphase 2026 kein Informationsschreiben! 
Auch in diesem Jahr gilt der Antrag erst als erfolgreich abgegeben, wenn der ausgefüllte ANDI-Antrag digital abgeschickt und der daraus generierte Datenbegleitschein unterschrieben und persönlich, als Brief oder per Fax bis zum 15.05.2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingegangen ist! Darüber hinaus kann der Datenbegleitschein auch digital über die alternativen Verfahren BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK) eingereicht werden. Bitte beachten Sie einen ggf. höheren zeitlichen Vorlauf für die Registrierung bei den digitalen Verfahren!
Anträge auf gekoppelte Tierprämien und AUKM, die nach dem 15.05.2026 eingereicht werden, sind verfristet und werden abgelehnt. Alle Anträge auf Direktzahlungen können mit Fristsanktionen (1% pro Tag) noch nach dem 15.05 spätestens bis zum 31.05.2026 eingereicht werden. Anträge, die nach dem 31.05.2026 abgegeben werden, werden abgelehnt.
Informationen rund um die GAP 2026 finden Sie in dem Artikel "GAP von A bis Z".
Bei Fragen zur GAP bzw. zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich gerne an die WirtschaftsberaterInnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.














