Die GAP-Antragsfrist 15. Mai 2026 ist abgelaufen. Was trotzdem noch beantragt werden kann und mit welchen daraus resultierenden Kürzungen zu rechnen ist, lesen Sie in diesem Artikel. Benötigen Sie Hilfe bei Änderungsanträgen, dann melden Sie sich gerne bei unseren BeraterInnen.
GAP-Anträge konnten vom 12.03. bis 15.05.2026 über die Webanwendung ANDI gestellt werden. Doch auch weiterhin sind Änderungsanträge möglich. 
Bei den Direktzahlungen (DZ) wird zwischen den flächenbezogenen DZ und den tierbezogene DZ unterschieden. Flächenbezogene DZ sind die Einkommensgrundstützung (EGS), die Umverteilungs-Einkommensstützung (UES), die Junglandwirte-Einkommensstützung (JES) und die Öko-Regelungen. Zu den tierbezogenen DZ, der gekoppelten Einkommensstützung (gES) zählen die Schaf- und Ziegenprämie (ZSZ) sowie die Mutterkuhprämie (ZMK).
Flächenbezogene DZ können noch bis zum 31.05.2026 mit Kürzungen beantragt werden. Der Kürzungsbetrag beträgt für jeden Kalendertag, um den der Antrag verspätet eingereicht wird,1 % der berechneten jeweiligen Direktzahlung. Achtung, auch ein verspätet abgegebener Antrag sowie ein Änderungsantrag gilt erst als erfolgreich abgegeben, wenn der ausgefüllte Antrag digital abgeschickt und der daraus generierte Datenbegleitschein (DBS) unterschrieben und persönlich, als Brief oder per Fax bei der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK eingegangen ist! Sammelanträge, deren Datenbegleitscheine nach dem 31.05.2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingehen, werden abgelehnt.
Wurde bereits bis zum 15.05.2026 ein gültiger Sammelantrag mit DBS eingereicht, können bis zum 31.05.2026 noch ganz neue (Teil-)Schläge ohne Kürzungen erfasst werden.
Die gekoppelte Eikommensstützung für Mutterkühe, Schafe und Ziegen, sowie Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) konnten ausschließlich bis zum 15.05.2026 beantragt werden. Alle später eingehenden Anträge werden abgelehnt.
Die Tierwohlmaßnahme Sommerweidehaltung für Milcherzeuger kann noch verspätet bis zum 31.05.2026 mit entsprechenden Kürzungen beantragt werden. Auch hier gilt ein Fristabzug von 1 % pro verspätet abgegebenen Kalendertag.
Informationen rund um die GAP 2026 finden Sie in dem Artikel "GAP von A bis Z".
Bei weiteren Fragen zur GAP bzw. zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich gerne an die WirtschaftsberaterInnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.










