Die Marktpreise für Jungbullenfleisch steigen seit einigen Monaten stetig. Der Verbraucher fragt sowohl Rindfleisch nach und ist gleichzeitig bereit einen höheren Preis zu zahlen. Dazu ist das Angebot durch den Rückgang der Milchkuhzahlen in Kombination mit den Auswirkungen der Blauzungenerkrankung gesunken. Aus finanzieller Sicht könnte dies den ein oder anderen Landwirt dazu bewegen in den Neubau eines Bullenmaststalls zu investieren. Ob sich diese Investition rentiert und welche Haltungsbedingungen den finanziellen Unterschied schaffen, soll dieser Artikel erläutern.


Allein aus der Darstellung der Direktkosten ist abzuleiten, dass ein enormes Kapital zunächst aufgebracht werden muss, bevor die eigentliche Produktion beginnt, geschweige denn ein Erlös erwirtschaftet wird. Wie in Tabelle 1 zu sehen, beinhaltet der reine Tierzukauf fast die Hälfte der Summe der Direktkosten. Es wird deutlich, dass die Rentabilität der Bullenmasthaltung im direkten Zusammenhang mit einem möglichst günstigen Einkauf von Fressern steht, wobei hier ein Zielkonflikt mit den Fleckvieh-Milchkuhhaltern besteht. Sie sind selbstverständlich bestrebt ihre männliche Nachzucht gewinnbringend zu veräußern, um einen Vorteil gegenüber den Milchviehhalter mit rein milchbetonten Rassen zu generieren. Aufgrund des derzeit knappen Angebotes von Fressern, wurde hier ein Einkaufspreis pro Tier von 1.881 € angenommen, welcher anschließend auf Basis des Mastplatzes runter gerechnet wurde. Den zweiten großen Teil der Direktkosten nehmen die Futterkosten ein, welche hier beim Grundfutter aus durchschnittlichen Kosten durch Zukauf und Eigenproduktion betrachtet wurden. Die Kosten für Kraftfutter wurden separat aufgeführt, da hier in der Regel mit eingekauften Raps- oder Sojaextraktionsschrot gearbeitet wird, in Kombination mit Getreideschrot. Ebenfalls ist ein Zinsansatz in Vollkostenrechnungen dieser Art nicht zu vernachlässigen, auch wenn dieser zu den kalkulatorischen Kosten gehört. Gleichwohl könnte das Geld anderweitig angelegt oder Fremdkapital für die Finanzierung genutzt werden. In den Direktkosten sind die beiden Haltungsverfahren nahezu deckungsgleich. Der einzige Unterschied ergibt sich aus dem eingesetzten Stroh. Somit besteht allein aus den Direktkosten bereits eine stattliche Summe, die jeder einzelne Mastbulle pro Jahr verbraucht.
Bei den Arbeitserledigungskosten ist zusehen, dass sich die Spreu vom Weizen trennt. Allein die Arbeitskosten, lassen darauf schließen, dass der Aufwand durch die Haltung auf Stroh ein immenses Arbeitsaufkommen durch Einstreuen und Entmisten mit sich zieht. Dementsprechend wird hierfür maschinelle Technik benötigt, sodass sich die Differenz aus den variablen Maschinenkosten rechtfertigt. Sowohl die Kosten für Fremdarbeitskräfte als auch der eigene Lohnansatz wurden berücksichtigt. Der Zinsanspruch wurde aus den selbigen Gründen wie bei den Direktkosten angesetzt.

Durch die Kosten des Neubaus eines Bullenmaststalls ergibt sich der finanzielle Unterschied zwischen den Haltungs- und Bauverfahren. Ab diesem Kostenblock spielt das dritte Bauvorhaben eine entscheidende Rolle, da nun zwischen der Strohlagerung in einer festen Halle und einer unbefestigten Außenlagerung unter Vlies differenziert wird. Die Stallbaukosten des Strohstalls betragen als Berechnungsbasis 2.800 € pro Mastplatz, welche prozentual in kurz-, mittel-, und langfristige Nutzungsdauern unterteilt worden sind, sodass sich eine Abschreibungssumme pro Mastplatz und Jahr von 126 € ergibt. Die Berechnungsbasis bei dem Vollspaltenstall beträgt 3.800 €, da hier die Kosten für den Spaltenboden und die Güllekanäle mit einfließen, sodass sich nach selbigen Rechenschema eine Abschreibungssumme pro Mastplatz und Jahr von 171 € erschließt. Darauf aufbauend ergeben sich die Werte für die Unterhaltung/Reparatur, die Versicherung und den Zinsansatz mit 4%. Die Lagerstätten für Wirtschaftsdüngerlager sind auf Basis von KTBL Daten berechnet worden, welche sich auf eine durchschnittliche Mastplatzgröße von 224 Plätzen beziehen. Die diesbezüglichen weiteren Kostenpunkte zum Wirtschaftsdüngerlagerbau sind, wie bei den Stallkosten, auf die Abschreibungssumme bezogen. Wie zu erwarten, ist die Lagerung als Flüssigdung aus Platzgründen günstiger als das Festmistlager, welches bis dato aber nicht die höheren Kosten des Stallneubaus kompensiert. In puncto Strohlagerung hat die Haltung auf Spalten logischerweise einen enormen Kostenvorteil, da sie nicht zu Tragen kommt. Die Strohhalle beruht sich auf großzügiges tägliches Einstreuen von 3,5 kg Stroh pro Tier und Tag, wodurch sich ein jährlicher Gesamtstrohbedarf von rund 286 t Weizenstroh ergibt. Dementsprechend wurde das Volumen der Strohlagerhalle gewählt, sodass mit Hilfe von KTBL Daten eine Umrechnung in Kosten pro Mastplatz und Jahr stattfand. Beim Neubau einer Strohlagerhalle spielen Degressionseffekte eine tragende Rolle, wodurch sich die Kosten der Lagerung pro Nutzungseinheit Stroh deutlich verringern, sobald die Kapazitätsgrenzen in der Planung ausgeweitet werden. Ohne Frage zählen für den einzelnen Betrieb Zukunftsgedanken, wie eine mögliche Ausweitung der Mastplätze oder Flexibilität in der Einstreumenge, mit in die Entscheidung der Strohlagergröße hinein.
Einen erheblichen Kostenvorteil bietet die mobile Strohlagerung unter Vlies. Bei der Berechnung, siehe Tabelle, wurde aus kalkulatorischen Gründen eine Opportunität zur Flächennutzung des Ackerlandes angesetzt. Das bedeutet, dass der Ertragsausfall als Kostenfaktor angesetzt wurde mit einem angesetzten Deckungsbeitrag von 500 €/ha und einer Flächennutzung inklusive Zuwege von 1250 m². Die Kosten des Vlieses belaufen sich auf einen Einkaufspreis von 1,50 €/m² und einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Somit kann festgehalten werden, dass den entscheidenden Gebäudekostenfaktor in der Bullenmast die Strohlagerung beziffert. Andererseits darf nicht vernachlässigt werden, dass Strohballen unter Vlies, im Gegensatz zur Hallenlagerung, oftmals Qualitätsverluste durch Feuchtigkeitseinwirkungen über das Jahr nach sich ziehen.

Aus diesen Berechnungen ergeben sich Differenzen in den verschiedenen Haltungsverfahren und Gebäudestrukturen von 277,89 € pro Mastplatz und Jahr. Die angegebene Schlachtzunahme bezieht sich auf ein Schlachtgewicht von durchschnittlich 427 kg pro Mastbulle, was laut Literatur als Durchschnitt bei Mastbullen der Rasse Fleckvieh angenommen werden kann. Da sich die bisherige Berechnungsbasis auf Mastplatz pro Jahr bezieht, muss auch die zugenommene Schlachtgewichtzunahme pro Jahr als Grundlage verwendet werden.
Somit belaufen sich die Vollkosten für die Bullenmast auf Spaltenboden bei 8,18 €/kg SG als günstigstes Verfahren. Den größten Faktor verursachen die Mehrkosten für die Arbeit, um rund 120 € pro Mastplatz und Jahr. Aufgrund dessen ist nicht mehr die Haltungsform auf Stroh mit Außenlagerung der Vorreiter in puncto günstigen Kosten, sondern der Maststall auf Spaltenboden angesichts seiner niedrigen Arbeitszeitbelastung. Ferner sollte sich ein jeder Betriebsleiter bei entsprechender Investitionsplanung über den gegenwärtigen Fachkräftemangel in seiner Region bewusst werden.
Der angegebene Mindestpreis ist der Wert, der durchschnittlich erzielt werden muss, damit der Gewinn des Betriebszweiges bei Null liegt und der dazugehörige landwirtschaftliche Betrieb keine negative Eigenkapitalveränderung verzeichnet, bzw. weitere Betriebszweige keine Kompensationsleistungen tätigen müssen. Um also einen dementsprechenden Gewinn erzielen zu wollen, aufgrund dessen ein Landwirt sich in der Regel dazu entscheidet zu investieren, sollte hierbei eine gewisse Marge hinzugezogen werden. Doch die folgende Quintessenz verändert sich nicht durch eine zusätzliche eingerechnete Gewinnmarge. Der aktuell ausgezahlte Nettopreis für Jungbullenfleisch der mittleren Handelsklasse R für Fleischrassen und Fleckvieh liegt derzeit (Preisnotierung vom 21.07.25) bei 7,00 €/kg. Da sich dieser Wert unter jeglichen Werten des hier berechneten Mindestpreises befindet, ist die Entscheidung für oder gegen ein entsprechendes Haltungs- und Gebäudestrukturverfahren uninteressant, da sich die Schlachtnotierung unter der Nullgewinnschwelle bewegt. Infolgedessen ergibt sich die Erkenntnis, dass ein Neubau eines Bullenmaststalls, zu derzeit gegebenen Kosten in jeglicher Form, ein Verlustgeschäft ist.
Auch die Inklusion eines Wirtschaftsdüngerersatzwertes, wie der Tabelle zu entnehmen ist, bereinigt die Rechnung nicht zum Positiven. Der Wirtschaftsdüngerersatzwert gibt den möglichen Verkaufswert der Gülle oder des Mists an und ermittelt sich durch die Höhe der Nährstoffe multipliziert mit dem jeweiligen Einkaufspreis eines dementsprechenden Mineraldüngemittels. Genutzt werden kann dieser von Betrieben die entweder ihren Wirtschaftsdünger reell verkaufen oder aber in eigenbetrieblichen Rentabilitätsauswertungen, wie der Betriebszweiganalyse, die Bodenproduktion streng von der Tierhaltung trennen. Nichtsdestoweniger besteht bei den angegebenen Mindestpreisen im Verhältnis zur Schlachtpreisnotierung kein positives rentables Ergebnis. Quellen: Wilfried Naue (LWK Niedersachsen), Monika Krause (KTBL), Richtwerte Deckungsbeiträge 2023 (LWK Niedersachsen)
Fazit:
- Bei den Direktkosten unterschieden sich die Haltungssysteme nur geringfügig, ausschlaggebend sind die Zukaufpreise pro Tier und die Grundfutterkosten
- Die Arbeitserledigungskosten sind der entscheidende Faktor zur Rentabilität
- In puncto Gebäudekosten ist der Strohstall mit Außenstrohlagerung unter Vlies unschlagbar
- In Anbetracht der Vollkosten wird mit jeden der drei berechneten Verfahren ein Verlust generiert
- Auch der Verkauf der Wirtschaftsdünger reicht nicht aus, um ein rentables Ergebnis zu erwirtschaften
Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an unsere Wirtschaftsberater*innen
Weitere Links:
Arbeitskreis Bullenmast : Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Beratung in der Rindermast : Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Analyse des Unternehmens : Landwirtschaftskammer Niedersachsen






















