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TAM-Meldungen in HI-Tier fällig bis zum 14.01.2026

Webcode: 01045037
Stand: 05.01.2026

Arzneimittelanwendungen müssen bis zum Stichtag 14.01.2026 in der Tierarzneimitteldatenbank (TAM-Datenbank) gemeldet werden (für zweite Kalenderhalbjahr des betreffenden Jahres).

Tierärzte melden für die von Ihnen betreuten Tierhalter, die Meldung schließt auch die Nullmeldung ein. 

Meldungen müssen für folgende Betriebe / Tierhalter vorgenommen werden:

Nutzungsart Untergrenze
Zukaufskälber <12 Monaten 25
Milchkühe 25
Saugferkel 25 (Muttersauen)
Zuchtschweine 85
Ferkel ≥30 kg 250
Mastschweine >30 kg 250
Masthühner 10.000
Legehennen 4.000
Junghennen 1.000
Mastputen 1.000

Tierbestände müssen ggf. aus HI-Tier in die TAM-Datenbank (vom Tierhalter) übernommen werden.

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden die Fristen ab dem Jahr 2027 von halbjährlich auf jährlich geändert, so dass nur noch einmal jährlich zum 14. Januar jeweils die Daten aus dem Vorjahr gemeldet werden müssen.