Arzneimittelanwendungen müssen bis zum Stichtag 14.01.2026 in der Tierarzneimitteldatenbank (TAM-Datenbank) gemeldet werden (für zweite Kalenderhalbjahr des betreffenden Jahres).
Tierärzte melden für die von Ihnen betreuten Tierhalter, die Meldung schließt auch die Nullmeldung ein.
Meldungen müssen für folgende Betriebe / Tierhalter vorgenommen werden:
| Nutzungsart | Untergrenze |
| Zukaufskälber <12 Monaten | 25 |
| Milchkühe | 25 |
| Saugferkel | 25 (Muttersauen) |
| Zuchtschweine | 85 |
| Ferkel ≥30 kg | 250 |
| Mastschweine >30 kg | 250 |
| Masthühner | 10.000 |
| Legehennen | 4.000 |
| Junghennen | 1.000 |
| Mastputen | 1.000 |
Tierbestände müssen ggf. aus HI-Tier in die TAM-Datenbank (vom Tierhalter) übernommen werden.
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden die Fristen ab dem Jahr 2027 von halbjährlich auf jährlich geändert, so dass nur noch einmal jährlich zum 14. Januar jeweils die Daten aus dem Vorjahr gemeldet werden müssen.




















