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Herdenschutz-Förderung: Auszahlungsantrag bis 15. April abgeben

Webcode: 01045367
Stand: 10.04.2026

Richtlinie für Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke: Frist für das Umsetzungsjahr 2025 läuft ab

Herdenschutzhund
Die Förderung über die Richtlinie SchaNa soll den Mehraufwand berücksichtigen, der Weidetierhalter/-innen durch Herdenschutz-Maßnahmen entsteht.Lili Kühn
Oldenburg – Schaf- und Ziegenhalter/-innen, die im Frühjahr 2025 einen Antrag auf Förderung im Zuge der Richtline für Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke (Richtlinie SchaNa) gestellt haben, müssen für das Umsetzungsjahr 2025 (Beweidungszeitraum: 01.04.2025 bis 31.03.2026) fristgerecht den Auszahlungsantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) einreichen, damit die Gelder entsprechend ausgezahlt werden können.

Der Auszahlungsantrag muss spätestens am Mittwoch, 15.04.2026, abgegeben werden: per Post, E-Fax oder per E-Mail plus PDF-Anhang. Als Anlagen sind der Beweidungsflächennachweis (bei Deichflächen ist eine Bestätigung des Deichverbands erforderlich) und eine aktuelle Meldung des Tierbestandes (Stand 03.01.2026) beizufügen. Ein wolfsabweisender Grundschutz muss bei der Beweidung erfüllt sein.

Die SchaNa-Förderung wird, wie in der Agrarförderung häufiger üblich, rückwirkend für das abgelaufene Umsetzungsjahr ausgezahlt. Während des Verpflichtungszeitraums von fünf Jahren muss der Auszahlungsantrag nebst Anlagen nach jedem Umsetzungsjahr – in der aktuellen Förderperiode also weitere vier Male – fristgerecht eingereicht werden.

Ausführliche Informationen zur Richtlinie SchaNa sowie alle notwendigen Formulare und Vordrucke sind direkt auf der Website der LWK zu finden. Weitere Informationen erteilt außerdem das Team der LWK-Herdenschutzberatung.


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