Nachhaltigkeit, Regionalität und kurze Transportwege sind wichtige Verkaufsargumente in der Direktvermarktung. Mit der neuen EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig deutlich verschärft. Auch direktvermarktende Betriebe in Niedersachsen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen beschäftigen.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie ist eine EU-Vorgabe zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, sogenanntes „Greenwashing“ einzuschränken und Kaufentscheidungen transparenter zu machen.
Künftig sollen Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „grün“ nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Verbraucher sollen nachvollziehen können, worauf sich solche Aussagen stützen.

Wie, wo und ab wann wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland geregelt?
Die EmpCo-Richtlinie wurde im Jahr 2024 auf europäischer Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten mussten die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Anwendung der neuen Regelungen ist ab dem 27. September 2026 vorgesehen. Für Betriebe mit Einkommenskombinationen, Regionalinitiativen und Verbände empfiehlt es sich daher, Werbeaussagen, Verpackungen, Internetseiten, Social Media und Verkaufsunterlagen zu überprüfen.
Wie sind Betriebe mit Einkommenskombinationen von der EmpCo-Richtlinie betroffen?
Betriebe mit Einkommenskombinationen, wie Direktvermarktungsbetriebe, nutzen häufig Aussagen zu Regionalität, Nachhaltigkeit, Tierwohl oder Klimaschutz, um ihre Produkte zu bewerben. Genau diese Aussagen geraten künftig stärker in den Fokus.
Betroffen sein können beispielsweise:
-
Hofläden
-
Verkaufsautomaten
-
Online-Shops
-
Wochenmarktstände
-
Bauernhofcafés und Hofgastronomie
-
Betriebe mit eigener Produktkennzeichnung
-
Betriebe mit Landtouristik-Angeboten
-
Erzeugergemeinschaften und Vermarktungsinitiativen
-
Direktvermarktungsverbände
Wer Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteile kommuniziert, muss künftig stärker auf eine nachvollziehbare und belegbare Darstellung achten, ansonsten drohen Abmahnungen.
Was ist mit Blick auf EmpCo zu beachten?
Betriebe mit Einkommenskombinationen wie Direktvermarktung, Bauernhofgastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof u.ä. sollten insbesondere folgende Punkte prüfen:
-
Werden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen verwendet?
-
Sind diese Aussagen fachlich belegbar?
-
Sind die Formulierungen konkret genug?
-
Gibt es Aussagen auf Verpackungen, Flyern, Webseiten oder Social-Media-Kanälen, die missverständlich sein könnten?
Grundsätzlich gilt: Wer Aussagen zu Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit macht, muss sie direkt belegen, ob durch eine Erläuterung direkt an der Aussage oder z.B. durch einen QR-Code, der zu weiteren Informationen führt.
Welche Fragen sind noch offen?
Für viele kleine und mittlere Betriebe bestehen derzeit noch Unsicherheiten in Bezug auf die EmpCo-Richtlinie:
-
Welche Nachweise werden künftig konkret verlangt?
-
Wie sind Aussagen zu Regionalität und kurzen Lieferwegen zu bewerten?
-
Welche Anforderungen gelten für Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel?
-
Welche Begriffe dürfen weiterhin ohne zusätzliche Belege verwendet werden?
-
Welche Auswirkungen ergeben sich für bestehende Verpackungen und Werbematerialien?
-
Wie werden die neuen Vorgaben kontrolliert und durchgesetzt?
Hier wird es voraussichtlich erst durch weitere Auslegungshilfen mehr Klarheit geben. Es wird allerdings erwartet, dass Rechtsanwaltskanzleien, die darauf spezialisiert sind, Gesetzesabweichungen im Internet ausfindig zu machen und abzumahnen mit der Absicht daraus Profit zu schlagen (sog. "Abmahn-Kanzleien"), sich auf EmpCo-relevante Aussagen im Internet und den sozialen Medien ab Ende September stürzen werden. Und dass dann in großer Zahl Betriebe in unangenehmer Art und Weise abgemahnt werden.
Informationsveranstaltung im September
In einer Informationsveranstaltung Ende September werden die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Kooperation mit der Vereinigung Norddeutscher Direktvermarkter e.V. die sich aus der EmpCo-Richtlinie ergebenden Anforderungen für Betriebe mit Einkommenskombinationen näher erläutern. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten rechtlichen Neuerungen, deren praktische Auswirkungen sowie konkrete Handlungsempfehlungen für direktvermarktende Betriebe.
Geplant ist eine einstündige fachliche Einführung mit anschließender Fragerunde von etwa 30 Minuten.
Weitere Informationen zum Termin sowie zur Anmeldung werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Beratungsteam Einkommenskombinationen.
Hinweis: Die dargestellten Informationen beziehen sich auf europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Verbraucherrecht. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen, übernehmen aber keine Haftung für getroffene Aussagen.


















