Helfen Sie mit, dass DER NIEDERSÄCHSISCHE WEG in die Fläche kommt!
Für den Artenschutz etwas zu tun, kann so einfach sein – Und dabei auch noch Geld bekommen!
Freiwillige Ökoregelungen (ÖR)
Vorteil: Sie können jährlich vereinbart werden
Für Ackerstandorte – welche Möglichkeiten gibt es?
- Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau (ÖR 2, 60 €/ha, mindestens 5 Hauptkulturen)
- Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Einzelflächen, ÖR 6, 110 €/ha z.B. Sommergetreide/Mais/Hackfrüchte, 50 €/ha Grünfutter)
- Bewirtschaftung der Flächen gemäß Vorgaben der Gebietskulisse Natura 2000 (ÖR 7, 40 €/ha)
Sie haben bereits Flächen für die Flächenstilllegung im Auge? Dann wären diese Maßnahmen vielleicht interessant:
- Freiwilliges Aufstocken der „4 %-Brache“ (ÖR 1a, (gestaffelte Prämie, z.B. bis 1 ha bzw. 1 %, 1.300 €/ha))
- Anlagen von Blühflächen/-streifen auf Brachen (ÖR 1b, nur in Verbindung zu ÖR 1a, 200 €/ha) Im Jahr 2024 kann die „4 %-Brache“ ebenfalls über Leguminosen oder Zwischenfrüchte erfüllt werden, Details dazu bitte beim GAP-Berater erfragen
Neugierig geworden?
Für weitere Infos schauen Sie gerne auf unserer Website der LWK Niedersachsen (Webcode 01039719), fragen Sie mich oder Ihren GAP-Berater.











