Bezirksstelle Uelzen

NEU: Erweiterte der Pflicht zur Meldung der Düngebedarfsermittlung, der Dokumentation der Düngung und der 170kg N-Grenze ab 2023!!!!

Webcode: 01041316

Während in 2022 nur Betriebe, die Flächen in roten Gebieten bewirtschaften, der Meldepflicht in Enni unterlagen, sind ab 2023 alle Betriebe in ENNI meldepflichtig, die dokumentationspflichtig sind. Was bedeutet das?

ENNI
ENNIJutta Klaukien
Alle Betriebe, die in den Vorjahren verpflichtet waren, eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen, sind ab 2023 auch meldepflichtig. Diese Betriebe müssen nicht nur die Düngebedarfsermittlung erstellen, sondern im Meldeprogramm ENNI ist eine digitale Meldung der Düngebedarfsermittlung, der Dokumentation der Düngung (quasi die Schlagkartei) und die 170 kg N-Grenze bis zum 31.03.2023 für das Jahr 2022 zu melden.

Von der Melde- und Dokumentationspflicht befreit, sind Betriebe <15 ha, die keinen Wirtschaftsdünger aufgenommen haben oder einen Stickstoffanfall von max. 750 kg N aus eigener Tierhaltung haben. Das bedeutet, auch Kleinstbetriebe ohne Tierhaltung werden meldepflichtig, wenn Wirtschaftsdünger/Gärrest aufgenommen wird.

Ansprechpartner*innen:

Alix Mensching-Buhr
Björn Lühders
Sonja Kornblum