Bezirksstelle Uelzen

„FANi“ – Start des Verfahrens für das Antragsjahr 2025

Webcode: 01044256

Die überarbeitete Version der Smartphone-App „FANi" (Fotos Agrarförderung Niedersachsen) steht bereit. Es ist besonders wichtig, sich die neue Version, d. h. die FANi-App 2025 herunterzuladen. Wer die Ökoregelung 5 oder die Agrar- und Klimaschutzmaßnahme GN 56 oder GN 58 beantragt hat, sollte bereits Fani-Fotobelegaufträge per E-Mail von der Bewilligungsstelle zugesendet bekommen haben. Diese sind zwingend abzuarbeiten. Werden keine Fotos abgegeben, kann keine Auszahlung erfolgen. Neben der Bearbeitung der Fani-Aufträge für die Ökoregelung 5 sind die Kartierbögen ebenfalls auszufüllen und im Falle einer Kontrolle vorzulegen.

FANILogo
FANILogoLisa Müller
Ablauf des Verfahrens:

  1. Entweder machen Sie Fotos im Rahmen der Vorabdokumentation oder Sie warten auf die Foto-Belegaufträge.
  2. Einloggen in die Fani-App (hier sind mittlerweile die Aufträge sichtbar) mit der Pin, welche auch für das Antragsverfahren verwendet wird.
  3. Leider gibt die Fani-App nicht die längste Diagonale und Abschnitte vor. Bei der Kartierung müssen aber die Fotos auf einer Diagonale (abweichend von der Linie von 2,5 m in jede Richtung) liegen und den jeweiligen Abschnitten zugeteilt werden.
  4. Hochladen der Fotos und damit Abarbeitung der Aufträge. Auch wenn noch nicht ausreichend Fotos auf der Fläche gefunden wurden, sollten die vorhandenen Fotos hochgeladen werden, damit diese geprüft werden können.
  5. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bis zum 20.11 Fotos hochzuladen.
  6. Bei noch fehlenden Kennarten oder nicht anerkannten Kennarten erfolgt eine erneute Zusendung von Fotobelegaufträgen.
  7. Das Ergebnis der Bewertung der abgegebenen Fotos kann über das Schlaginfoportal eingesehen werden. Hier würde auch sichtbar werden, ob ggf. noch weitere Fotos eingereicht werden müssen

Für alle anderen Kulturen werden in wenigen Wochen die ersten Aufträge versandt. Wir empfehlen bei einer frühen Ernte, die Funktion der Vorabdokumentation zu nutzen. Dies kann u. U. bei der Ernte von Grünroggen usw. sinnvoll sein.

Wenn Fotobelegaufträge in der App zur Bearbeitung bereitgestellt sind, werden die betroffenen Betriebe per E-Mail von der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert.

Ob die Fotobelegaufträge korrekt bearbeitet und zu Ihren Gunsten beschieden wurden, ist, wie im Vorjahr, im Schlaginfoportal zu sehen. Vor dem 30.09 sollte jeder Antragsteller seine Flächen im Schlaginfoportal hinsichtlich des Status mindestens einmal überprüfen.

Ansprechpartner*innen: Alix Mensching-Buhr, Sandra Wiegrefe, Matthis Helmke, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz