Bezirksstelle Uelzen

Aktueller Stand: Ökoregelung 5 (Kennarten) und GN 56/58

Webcode: 01044564

Aktuell sind Folgeaufträge für die Ökoregelung 5 und der AUKM GN 56/58 per E-Mail versandt worden. Wir haben einen kurzer Überblick zusammengestellt, wie damit umzugehen ist.

FANILogo
FANILogoLisa Müller
Mitte Juli sind Folgeaufträge für den Nachweis der Kennarten verschickt worden. Alle Betriebe, die bereits Fotos mit dem ersten Fotobelegauftrag zum Nachweis von Kennarten eingereicht haben, aber mit diesen nicht genügend Kennarten für die jeweilige beantragte Fördermaßnahme (Öko-Regelung 5, GN56, GN58) auf dem entsprechenden Schlag nachweisen konnten, haben einen Ergänzungsauftrag erhalten.

Aufgrund eines technischen Fehlers wurde dieselbe Aufforderung erneut versendet. Der zweite (identische) Auftrag kann ignoriert werden.

Der Nachweis der Kennarten kann bis Anfang November erfolgen. Die Rücknahme von Fläche ist allerdings nur über einen Änderungsantrag bis zum 30.09 möglich. Flächen, auf denen deutlich wird bzw. schon heute klar ist, dass nicht ausreichend Kennarten nachgewiesen werden können, sind unbedingt zurückzuziehen. Grund dafür: Sollten auf mehr als 20 % der beantragten Flächen nicht ausreichend Kennarten nachgewiesen werden, wird die Zahlung für die Ökoregelung 5 auch für die Flächen gekürzt, auf denen ausreichend Kennarten nachgewiesen werden konnten. Bei den AUKM-Maßnahmen können die Flächen nur im ersten Jahr sanktionsfrei zurückgezogen werden.

Wichtig: Prüfen Sie Ihre Flächen im Schlaginfoportal.
Es ist möglich, die erkannten Kennarten im Schlaginfoportal einzusehen.
Eine genaue Erklärung finden Sie hier

 

Ansprechpartner*innen:

Alix Mensching-Buhr
Sandra Wiegrefe
Matthis Helmke
Sonja Kornblum
Cord Persiehl-Schultz