Aktuell sind Folgeaufträge für die Ökoregelung 5 und der AUKM GN 56/58 per E-Mail versandt worden. Wir haben einen kurzer Überblick zusammengestellt, wie damit umzugehen ist.

Aufgrund eines technischen Fehlers wurde dieselbe Aufforderung erneut versendet. Der zweite (identische) Auftrag kann ignoriert werden.
Der Nachweis der Kennarten kann bis Anfang November erfolgen. Die Rücknahme von Fläche ist allerdings nur über einen Änderungsantrag bis zum 30.09 möglich. Flächen, auf denen deutlich wird bzw. schon heute klar ist, dass nicht ausreichend Kennarten nachgewiesen werden können, sind unbedingt zurückzuziehen. Grund dafür: Sollten auf mehr als 20 % der beantragten Flächen nicht ausreichend Kennarten nachgewiesen werden, wird die Zahlung für die Ökoregelung 5 auch für die Flächen gekürzt, auf denen ausreichend Kennarten nachgewiesen werden konnten. Bei den AUKM-Maßnahmen können die Flächen nur im ersten Jahr sanktionsfrei zurückgezogen werden.
Wichtig: Prüfen Sie Ihre Flächen im Schlaginfoportal.
Es ist möglich, die erkannten Kennarten im Schlaginfoportal einzusehen.
Eine genaue Erklärung finden Sie hier.
Ansprechpartner*innen:
Alix Mensching-Buhr
Sandra Wiegrefe
Matthis Helmke
Sonja Kornblum
Cord Persiehl-Schultz















