Es ist in diesem Jahr erstmals verpflichtend erforderlich, die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit auf dem Dauergrünland über Fani nachzuweisen, sofern eine Nutzung über die Fernerkundung bislang noch nicht erkannt worden ist.

Achtung: Vor allem beim Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung ist es sinnvoll, die Aufträge in der APP regelmäßig zu synchronisieren. Erfolgt erst spät eine Nutzung kann die Fernerkundung dies erkennen und der Auftrag ist beendet.
Im Schlaginfoportal sind die fraglichen Flächen gelb markiert. Beim Anklicken der links aufgeführten Ebenen erreicht man die untenstehende Ansicht, die deutlich macht, für welche Flächen ein Nachweis erforderlich ist (gelb markiert).
















