Bezirksstelle Uelzen

Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit über Fani erforderlich

Webcode: 01044670

Es ist in diesem Jahr erstmals verpflichtend erforderlich, die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit auf dem Dauergrünland über Fani nachzuweisen, sofern eine Nutzung über die Fernerkundung bislang noch nicht erkannt worden ist.

Schlaginfo_Nachweis
Schlaginfo_NachweisSonja Kornblum
Die Aufträge für diese noch fraglichen Flächen wurden in der Kalenderwoche 35 versandt. Bis zum 16.11. eines Jahres müssen die Dauergrünlandflächen einmal genutzt werden. Eine Nutzung entspricht einer Beweidung oder dem Mähen der Fläche. Dies ist bis zum 31.12 nachzuweisen. Damit es zu keiner Verzögerung bei der Auszahlung kommt, sollte die Nutzung aber bis zum Mitte November über die Abgabe neuer Fotos nachgewiesen werden.

Achtung: Vor allem beim Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung ist es sinnvoll, die Aufträge in der APP regelmäßig zu synchronisieren. Erfolgt erst spät eine Nutzung kann die Fernerkundung dies erkennen und der Auftrag ist beendet.

Im Schlaginfoportal sind die fraglichen Flächen gelb markiert. Beim Anklicken der links aufgeführten Ebenen erreicht man die untenstehende Ansicht, die deutlich macht, für welche Flächen ein Nachweis erforderlich ist (gelb markiert).