Bezirksstelle Uelzen

Abgabe Agrardieselantrag und Antrag auf Erstattung der Stromsteuer bis 31.12.2025

Webcode: 01044766

Agrardiesel: Bis zum 31.12.2025 ist der Antrag auf Agrardieselrückerstattung für das Jahr 2024 zu beantragen. Dies ist nur online über das Zollportal möglich. Eine Registrierung ist über ein Elster-Zertifikat, der BUND-ID oder dem Online-Ausweis notwendig. Dies kann bis zu zwei Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Für die Monate Januar und Februar 2024 werden 21,48 Cent/l gezahlt. Die Verbräuche in den Monaten März bis Dezember werden mit 12,88 Cent/l bezuschusst.

Zapfsäule
Zapfsäuleplanet fox / pixabay.com

Stromsteuer: Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe können sich die gezahlte Stromsteuer für die Jahre 2024+2025 mit 20 €/MW erstatten lassen. Der Selbstbehalt liegt bei 250 €. Auch hier ist der Antrag nur mit einer Registrierung möglich. Und in vielen Fällen wird für den Antrag auf die Stromsteuererstattung ein neues Zertifikat benötigt, weil ein „anderer Betrieb“ den Antrag auf Stromsteuer stellt.

Beispiel:

  • Der Ackerbaubetrieb stellt den Antrag auf Agrardiesel – Registrierung im Zollportal vorhanden.
  • Die Schweinemast-GBR, wo der hohe Stromverbrauch vorhanden ist, stellt den Antrag auf Stromsteuer - hier ist nicht in allen Fällen eine Registrierung im Zoll-Portal vorhanden.

Ansprechpartnerin: Sonja Kornblum