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Weiterbildungsförderung

Webcode: 01011915

Über verschiedene Programme besteht die Möglichkeit der Kostenreduzierung für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen. Es handelt sich zum Teil um spezielle Förderprogramme für den Agrarbereich, darüber hinaus stehen weitere Fördermöglichkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen allen Bundesbürgern offen.

Euro-Geldscheine und -Münzen
Euro-Geldscheine und -MünzenWolfgang Ehrecke


EU- und Landes-Förderung
Die Europäische Union und das Land Niedersachsen gewähren unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen.

Sofern die Maßnahme anerkannt wird, zahlen Sie bei Vorliegen folgender Voraussetzungen einen reduzierten Teilnehmerbeitrag:

  • Erster Wohn- oder Betriebssitz oder Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrplatz in Niedersachsen.
  • Nur für Beschäftigte von KMU oder deren Unternehmer/innen (kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte).
  • Förderfähig sind Auszubildende, Selbständige (auch im Nebenerwerb), mitarbeitende Familienangehörige i. S. des ALG, Angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (familienfremd).
  • Sie müssen einem der folgenden Wirtschaftsfelder angehören: der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau oder einem Unternehmen in ländlichem Gebiet, das Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Urproduktion der zuvor genannten Wirtschaftsfelder anbietet (z. B. Lohnunternehmen), oder in einem der vorgenannten Wirtschaftsfelder tätig werden wollen.

Ein spezieller Förderantrag muss hierfür durch Sie nicht gestellt werden.

  • Weitere Infos:
    • Dirk Wahl, Tel. 05021/9740-198

       

 


 

Logo LWK Niedersachsen
Logo LWK NiedersachsenLWK Niedersachsen

Antrag auf Beihilfe (Seminarkostenzuschuss für Arbeitnehmer/innen) durch die LWK Niedersachsen für den Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung

  • Arbeitnehmer/innen aus Niedersachsen, die ihre Weiterbildung selbst finanzieren und in Niedersachsen in einem Betrieb arbeiten, der Landwirtschaftskammerbeitrag bezahlt, können auf Antrag einen Zuschuss zu den Seminarkosten erhalten.
  • Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 50 % der Seminarkosten.
  • Zeitgleich mit der Anmeldung zum Seminar muss der Antrag gestellt werden.
  • Weitere Infos:

 


 

Förderung der Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz - für Arbeitgeber

Die Arbeitsagentur kann Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und älteren Menschen übernehmen. Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.

Voraussetzung: Es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen. Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zertifiziert sein und die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfassen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet derzeit leider kein ensprechendes Weiterbildungsangebot an.

Die Arbeitgeber erhalten  Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber richtet sich nach der Betriebsgröße - größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere Unternehmen. Weiterbildungskosten für Beschäftigte in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.

Bei Fragen hilft Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur gerne weiter.


 

Fortbildungsförderung durch Aufstiegs-Bafög

Fortbildungsinteressenten, die sich z. B. auf eine Meister- oder Fachwirtsprüfung vorbereiten, können über das Aufstiegs-Bafög finanziell unterstützt werden. Durch diese Förderung können die anfallenden Kosten wie z. B. Kurs- oder Prüfungsgebühren teilweise refinanziert werden. Die Förderkonditionen hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Das Aufstiegs-Bafög kann auch Online beantragt werden. Weitere Infos


 

Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Meisterprüfungen

Sie haben Ihre Meisterprüfung nach dem 1. Juli 2020 erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie jetzt 1.000 Euro Weiterbildungsprämie beantragen. Antragstellungen sind ab 21. Juli 2020 über die NBank in Hannover möglich.


 

Förderung speziell für Frauen

Die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft bieten Frauen neben professioneller Beratung auch finanzielle Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung an. Sie können einen finanziellen Zuschuss für Seminare bis 50% bekommen, wenn sie einen Antrag bei der Koordinierungsstelle stellen (vor Kursbeginn).


 

Stipendium Begabtenförderung

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium" richtet sich an junge Menschen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss erzielt haben und sich für den beruflichen Aufstieg weiterqualifizieren möchten.

 


 

Bildungsprämie => dieses hilfreiche und unbürokratische Förderinstrument ist leider Ende 2021 ersatzlos ausgelaufen!