Die Ausbildung zur Fischwirtin/zum Fischwirt wird in Niedersachsen ausschließlich auf staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist zuständig für die Anerkennung der Betriebe sowie für die Betreuung und Überwachung der Ausbildung.
Verkürzung der Ausbildung
Angehende Auszubildende, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Hochschulreife besitzen, können die Ausbildungszeit von drei auf zwei Jahre verkürzen. Die Verkürzung wird bei dem ersten Vertragsabschluss festgelegt. Sie wird anerkannt, wenn der Nachweis über die Fachhochschulreife oder Hochschulreife erbracht wird.
Auch Auszubildende, die bereits einen Abschluss in einem anderen Beruf erworben haben, benötigen nur eine zweijährige Ausbildungszeit. Für die Eintragung dieser Ausbildungsverhältnisse ist der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss in einem anderen Beruf (z. B. Gesellenbrief) vorzulegen.
Die Verkürzung der Ausbildungszeit wird im Ausbildungsvertrag durch gemeinsame Unterschrift von Auszubildendem und Ausbilder beantragt.

















