Im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Landwirtschaft
Speziell ausgebildete Landschaftspfleger und Biologen in den Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beraten Landwirte regelmäßig im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Einkommenssicherung und naturschutzfachlichen Zielsetzungen. Die meisten Beratungen fallen bei der Umsetzung landwirtschaftlicher Bauvorhaben und der Bewirtschaftung der Flächen an.
Bevor ein neuer Stall gebaut werden kann, müssen neben technischen und statischen Details ebenso immissions-, wasser- und naturschutzrechtliche Belange abgeprüft werden.
Speziell ausgebildete Landespfleger und Biologen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen schätzen für die Landwirte im Vorfeld der Antragsstellung ab, inwieweit die geplante betriebliche Entwicklung im Einklang mit den umfangreichen naturschutzfachlichen Anforderungen umgesetzt werden kann.
Hierfür erstellen sie zum einen den so genannten landschaftspflegerischen Begleitplan. Dafür wird von den Kammermitarbeitern vor Ort kartiert, welche naturschutzfachlich wertvollen Biotoptypen (u. a. Acker, Wald, Grünland) im Umkreis der geplanten Baumaßnahme vorkommen und ob diese durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werden. Anhand eines speziellen Bewertungsschemas muss der Planer dann festlegen, in welchem Umfang der Landwirt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (sogenannte Kompensation) vorzunehmen hat. Eine Eingrünung des Neubaues gehört dabei zum Standard, deckt meist jedoch den erforderlichen Kompensationsumfang nicht ab, so dass - in Abstimmung mit dem zuständigen Landkreis - weitere Anpflanzungen in Form von Hecken oder Flächenextensivierungen notwendig werden können.
Neben dem Landschaftspflegerischen Begleitplan kann aus artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes heraus ein so genannter Fachbeitrag Artenschutz erforderlich werden. Hierbei wird geprüft, ob durch das Bauvorhaben naturschutzrechtlich relevante Tier- und Pflanzenarten erheblich beeinträchtigt werden können. Anhand von Begehungen entsteht eine detaillierte Kartierung des Umfeldes, die als Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung durch die jeweilige Genehmigungsbehörde fungiert. Im Ergebnis können weitere Vermeidungsmaßnahmen festgelegt werden, die zu einer Reduzierung negativer Auswirkungen auf die heimischen Arten beitragen. Hierzu zählen neben vorgezogenen artspezifischen Ausgleichsmaßnahmen auch Regelungen zu Bauzeit und Flächenbewirtschaftung.
Regelmäßige Treffen in einem internen Arbeitskreis Naturschutz sowie Exkursionen dienen den Beratern, sich auszutauschen und fachlich weiterzubilden.
Kontakte


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Großes Interesse an der Umsetzung der Beratung zum Biotop- und Artenschutz
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LWK Niedersachsen und NLWKN bilden gemeinsam eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Beratung in den Bereichen Biodiversität sowie Biotop- und Artenschutz
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Grünland-Feldschulung für Öko-Regelung 5- vier Kennarten auf extensivem Grünland In der neuen GAP-Förderperiode wird die ergebnisorientierte Förderung regionaler Kennarten für das extensiv genutzte Dauergrü…
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In der Veranstaltung sollen die Ursachen des Artenrückgangs beleuchtet und die Lebensansprüche von Insekten, Vögeln & Co. dargestellt werden. Welche Maßnahmen in unserer Kulturlandschaft helfen der Natur und wie sieht es mit …
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Essbar ungenießbar oder giftig - Pilzwanderung durch den Heseler Wald
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Ob auf dem Boden, an Holz oder Baum, essbar, ungenießbar oder giftig - die Vielfalt an Pilzen ist gewaltig. Rund 14 000 verschiedene Pilze sind in Deutschland bekannt. Sie sind weder Tier noch Pflanze - welche Rolle spielen Sie im Ö…
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Bauberatung Pferdehaltung
Sie möchten in die Pferdehaltung einsteigen. Sie planen die Umnutzung Ihrer Hofgebäude oder beabsichtigen einen Neubau um Pferde aufzustallen. Sie beabsichtigen den Kauf oder Verkauf einer Resthofstelle zur Pferdehaltung.
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Biodiversitäts- und Naturschutzberatung
Sie suchen Beratungs- und Fortbildungsangebote zum Thema Biodiversität und Naturschutz. Sie müssen Naturschutzauflagen umsetzen, wissen aber nicht, wie Sie das mit Ihren betrieblichen Zielen in Einklang bringen sollen. Sie wollen Blü…
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Als landwirtschaftlicher Bauherr oder Bauträger planen Sie ein Bauvorhaben, das einen Eingriff in Natur und Landschaft nach sich zieht. Dabei werden Sie im Rahmen des Artenschutzes nach dem Bundes- Naturschutzgesetz bzw. der …
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Was kostet eigentlich der Ackerrandstreifen, das Lerchenfenster? Welcher wirtschaftliche Ertrag geht verloren bei Ruhezeiten für geschützte Tierarten? Naturschutzdienstleistungen, die Landwirte über die gute fachliche Praxis hinaus …
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Um die Vielfalt und Biomasse von Insekten durch den Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen (NR) und die Umsetzung alternativer Anbausysteme, in denen NR mit anderen Rohstoffpflanzen parallel und gemeinsam in Fruchtfolgen angebaut werden, zu erhöhen…
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