Erschwernisausgleich auf Grünlandflächen in Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen
Für Grünland wird nach der Erschwernisausgleichverordnung (EA-VO) ein monetärer Ausgleich gewährt, wenn die in der Naturschutzgebietsverordnung festgelegten Verbote und Gebote die Bewirtschaftung wesentlich erschweren.