Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung für Gärtner/innen und Werker/innen im Gartenbau und Anmeldeformulare für die Abschlussprüfung.
Zwischenprüfung
Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist nicht erforderlich. Die Einladung erfolgt ganz automatisch durch die Landwirtschaftskammer. Denken Sie daran: Das Berichtsheft muss zur praktischen Zwischenprüfung vorgelegt werden.
Anmeldung zu Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung ist eine Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb erforderlich.
Anmeldeformular Abschlussprüfung Gärtner*in
Anmeldeformular Abschlussprüfung Werker*in im Gartenbau
Abschlussprüfungen werden im Sommer und im Winter angeboten, wobei eine Abschlussprüfung frühestens zwei Monate vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende stattfinden kann:
- Endet der Ausbildungsvertrag bis August: Die Abschlussprüfung findet im Juni/Juli statt.
- Späteinsteiger mit Vertragsende bis Oktober: Die Abschlussprüfung findet nach den Sommerferien statt.
- Späteinsteiger mit Vertragsende ab November: Die Abschlussprüfung findet im darauf folgenden Januar/Februar statt.
Vorzeitige Abschlussprüfung
In Ausnahmefällen kann die Abschlussprüfung ein halbes Jahr vor dem Ende der regulären Ausbildungszeit erfolgen. Dafür ist eine vorzeitige Zulassung notwendig. So können Sie die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen:
- formlosen Antrag stellen
- sämtliche Noten der Zwischenprüfung besser als 2,49
- Befürwortung durch Betrieb
- Befürwortung durch Berufsschule
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet dann der zentrale Prüfungsausschuss.





