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Investitionsprogramm Landwirtschaft - Antragstellung 2021 bis 2024 möglich

Webcode: 01038626 Stand: 17.03.2021

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft als Teil des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) vom BMEL läuft über vier Jahre seit 201 bis 2021. Das Antragsverfahren erfolgt weiterhin in Form eines Losverfahrens, wozu vorab das Interesse zu bekunden ist. Die nächste Möglichkeit zur Interessenbekundung ist vom 16. bis 26 Januar 2023 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank möglich. 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein neues Investitionsförderprogramm für die Landwirtschaft geschaffen. Ziel ist es, mit einem Mittelvolumen von insgesamt einer Milliarde Euro, die Landwirte in den anstehenden Transformationsprozessen, wie der Umsetzung der neuen Düngeverordnung, zu unterstützen. Das Geld steht für die Jahre 2021 bis 2024 zur Verfügung und wird auf verschiedene Programme verteilt: 816 Mio. Euro werden für Investitionsmaßnahmen, 140 Mio. Euro für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. Euro für die Innovationsförderung und 20 Mio. Euro für die Digitalisierung bereitgestellt.

Die Investitionsmaßnahmen werden nach dem so genannten Investitionsprogramm Landwirtschaft vergeben. Die Gelder werden auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilt. Ziel dieser Förderung ist es die Investitionen in moderne Technologien zu fördern, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz zu erreichen. In 2021 gab es zwei Antragsrunden, in denen bereits über 6.800 Bewilligungen mit einem Mittelvolumen von 240 Mio. € erteilt wurden. Die nächste Antragrunde läuft vom 16. bis 26. Januar 2023.  

Förderberechtigte

Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen antragsberechtigt. Darüber hinaus sind vom Zuwendungsempfänger entsprechende berufliche Qualifikationen und der Nachweis für ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen, durch die Einreichung der letzten zwei Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und die Bestätigung der Hausbanken zu erbringen. Abweichend davon können Hofnachfolger, bei denen noch kein eigener Jahresabschluss vorliegt, die der vorhergehenden Betriebsführung einreichen. Eine GV-Grenze gibt es nicht.

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen führen, Produktionskosten möglichst senken, die Wertschöpfung steigern und vor allem zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Dazu zählt der Kauf von Maschinen und Geräten zur umweltschonenden Dünger- oder Pflanzenschutzausbringung sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Achtung: Ab der Antragsphase 2022 ist ausschließlich die Förderung von Wirtschaftsdüngerausbringtechniken möglich. Der Güllewagen selber ist nicht mehr förderfähig! Weiterhin werden Bauten zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Separationsanlagen für flüssige Wirtschaftsdünger gefördert. Die konkreten Fördermaßnahmen werden in einer Positivliste zentral bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgeführt. Diese ist in der stetig aktualisierten Fassung auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank abrufbar.

Förderhöhe

Emissionsarme Gülleausbringung: Schleppschuhverteiler
Emissionsarme Gülleausbringung: SchleppschuhverteilerJörn Gläser / Tammo Gläser Productions

Die Zuwendung stellt eine Kombination aus einem direkten Zuschuss und einem zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtscahftlichen Rentenbank dar. Der Zuschuss beläuft sich für landwirtschaftliche Betriebe auf bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme und auf bis zu 10 % bzw. 20 % der förderfähigen Investitionssumme für landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60 % der förderfähigen Investitionssumme betragen. Die Umsatzsteuer kann nur berücksichtigt werden, wenn im Unternehmen kein Vorsteuerabzug vorgenommen wird (pauschalierende Betriebe). Innerhalb des Förderzeitraums 2021 bis 2024 wird das förderfähige Investitionsvolumen eines Antragsstellers auf 1 Mio. Euro begrenzt. Der maximale Zuschuss pro Vorhaben ist für landwirtschaftliche Betriebe auf 250.000 € und für gewerbliche Unternehmen auf 100.000 € gedeckelt.

Antragsverfahren

Die begrenzten Haushaltsmittel führen dazu, dass den Antragstellern nicht automatisch ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung eingeräumt wird. Die Beantagung der Mittel für das 1. Halbjahr 2021 war ab dem 11. Januar 2021 möglich. Als Vergabeverfahren wurde das Windhundverfahren gewählt, welches zu einer Vielzahl an Zuschussanträgen, direkt am Starttag, führte. Bereits nach wenigen Stunden waren die verfügbaren Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft ausgeschöpft und auch die Mittel für Wirtschaftsdüngerlager waren schon nach einigen Tagen vergeben.

Aufgrund der Erfahrungen der ersten Antragsphase wurden die Bedingungen zur Antragstellung geändert. Um eine Gleichberechtigung der Antragsteller herbeizuführen wurde von dem Windhundverfahren abstand genommen. Um eine Förderung zu erhalten muss sich jeder Antragsteller erneut im Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank registrieren. Alle, die an einer Förderung interessiert sind, müssen erneut vom 16. bis 26. Januar 2023 am "Interessenbekundungsverfahren" teilnehmen. Abgefragt werden der Förderbereich, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe zur geplanten Investition. Per Zufallsverfahren (Losverfahren) werden die Antragsteller in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Liste läd die Landwirtschaftliche Rentenbank die ausgewählten Unternehmen (per Mal) ein, einen Zuschussantrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen online zu stellen.

Vor der Antragsstellung ist zu prüfen, dass der Fördergegenstand auf der Positivliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank ausgewiesen ist. Darüber hinaus sollte eine frühzeitige Absprache mit der Hausbank erfolgen, da diese den Antrag fristgerecht bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank einreichen muss. Sobld eine schriftiche Bewilligung (Zuwendungsbescheid) der Förderung vorliegt, kann die Hausbank das Darlehen abrufen und der Antragsteller mit dem Investitionsvorhaben beginnen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Hochladen des Verwendungsnachweises. 

Bei einer geplanten Investitionssumme  von über 3.000 Euro müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Bei einem Zuwendungsbetrag ab 100.000 Euro ist ein notarielles Ausschreibungsverfahren notwendig. Alle Angebote müssen in Textform vorliegen. Telefonische Absprachen bzw. Gesprächsvermerke sind nicht ausreichend. Screenshots von Online-Händlern und Angebote per E-Mail sind zulässig. Weitere Informationen können der Richtlinie und dem Fragen-Antwort-Katalog auf der Seite der Rentenbank entnommen werden.

Außerdem können Sie sich gerne an unsere Berater*innen wenden. Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem Investitionsvorhaben und helfen Ihnen bei der Erstellung des Verwendungsnachweises und weiterer Unterlagen. 

Kontakte

Laura Jans-Wenstrup
M.Sc. agr.
Laura Jans-Wenstrup

Fachreferentin Betriebswirtschaft

laura.jans-wenstrup~lwk-niedersachsen.de

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