Am 21.04.2021 trat nach fünfjähriger Übergangsfrist das neue EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law – AHL) in Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erinnerte kürzlich an die Änderungen für Tierhalter.

Die Verordnung (EU) 2016/426 mit ihren delegierten und Durchführungsverordnungen soll das europäische Tiergesundheitsrecht vereinheitlichen und vereinfachen. Da die Verordnung unmittelbar in allen EU Mitliedstaaten gilt, kann es vorkommen, dass das europäische Recht das nationale Recht überlagert. Bis alle nationalen Gesetze angepasst sind, gilt, dass bei gleichlautenden oder sich entgegenstehenden Regelungen das europäische Recht gilt.
Dem Tierhalter wurde als Unternehmer die Pflicht übertragen, die Gesundheit und das Verhalten seiner Tiere zu überwachen und tierärztliche Kontrollen und Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es die Seuchenprävention durch Beratungen zu Biosicherheit und Tiergesundheit zu verbessern und frühestmöglich Anzeichen für Tierseuchen zu erkennen.
Ab sofort müssen Tierhalter zudem die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen von Tierärzten dokumentieren, ebenso wie die Testergebnisse von untersuchten Tieren. Die Dokumentation kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.
Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann im Rahmen von Cross Compliance zu Kürzungen der EU-Agrarförderung führen. Dies gilt nicht für Betriebe, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen.






















