Kinderferienland: Das Qualitätssiegel für kinderfreundliche Höfe in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat gemeinsam mit der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) 2011 das Qualitätssiegel Kinderferienland Niedersachsen entwickelt, um Niedersachsen als Reiseziel für Familien zu stärken und weiter auszubauen.
Als Anbieter von kinder- und familienfreundlichen Betrieben bietet Ihnen die Zertifizierung Kinderferienland Niedersachsen die Möglichkeit, die Qualität Ihres Angebotes anhand von niedersachsenweit einheitlichen Kriterien überprüfen und bewerten zu lassen. Beurteilt werden schwerpunktmäßig die Kinderfreundlichkeit der Ausstattung, spezifische Serviceleistungen und verschiedene Sicherheitsaspekte.
Die Überprüfung vor Ort wird von geschulten, unabhängigen Prüfern aus der jeweiligen regionalen Tourismusorganisation vorgenommen, die die TMN bei der Durchführung der Zertifizierung unterstützen. Die Zertifizierung Kinderferienland Niedersachsen beinhaltet keine Qualitätsstufen, sondern unterscheidet lediglich in „kinderfreundlich zertifiziert“ oder nicht.
IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK:
Kommunikation & Marketing
- Kinderferienland-Logo – Nutzungsmöglichkeit des Logos für zertifizierte Betriebe für eigene Kommunikationsmaßnahmen (Einbindung auf Website und in Buchungssystemen).
- Anzeigenvorlagen – die TMN stellt kostenlose Anzeigenvorlagen zur Verfügung.
- Marketingmaßnahmen – zertifizierte Betriebe werden in die Marketingmaßnahmen der TMN eingebunden. Jeder zertifizierte Betrieb erhält einen kostenfreien Eintrag auf dem Reiseland-Portal unter kinderferienland-niedersachsen.de.
- Werbemittel – die TMN stellt kostenlose Werbemittel zur Verfügung, mit denen Betriebe auf die Zertifizierung aufmerksam machen können und die für Spiel & Spaß bei kleinen Gästen sorgen.
Veranstaltungen / Netzwerken
- Verleihungsveranstaltung – zertifizierte Betriebe werden von der TMN zu Verleihungsveranstaltungen eingeladen und ausgezeichnet. Die Urkundenübergabe erfolgt durch die Geschäftsführung der TMN sowie den Staatssektretär des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Die Veranstaltung bietet Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und Netzwerken mit zertifizierten Betrieben
Qualitätsversprechen
- Überprüfte Qualität – Betriebe geben mit der durchgeführten Überprüfung des familien- und kinderfreundlichen Angebots ein Qualitätsversprechen an den Gast.
- Kontinuität – über 10 Jahre Kinderferienland. Kontinuität stärkt die Marke und damit die Außenwahrnehmung des Betriebes durch die Gäste. Betriebe mit Qualitätssiegel wirken imagefördernd: Wer die Qualität weiterentwickelt, trägt zur Imagepflege des Reiselandes Niedersachsen bei.
- Differenzierung und Wettbewerbsvorteil – In der touristischen Angebotsvielfalt suchen die Gäste nach Orientierungshilfen. Die Kinderferienland Zertifizierung bietet die Möglichkeit, Betriebe in der Kommunikation mit dem Gast von Mitbewerbern abzugrenzen.
- Eigene Qualitätsprüfung – Die Zertifizierung gibt die Möglichkeit, das Angebot hinsichtlich der Qualität permanent selbst zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ihre Gäste werden es Ihnen danken.
In vier Schritten zur Zertifizierung:
- Kontaktieren Sie die TMN oder die für Ihren Betrieb zuständige Tourismusorganisation. Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen inklusive des Kriterienkatalogs zum Ausfüllen sowie der vertraglichen Vereinbarung.
- Überprüfen Sie, ob Ihr Betrieb alle Kriterien erfüllt. Bei Unklarheiten steht Ihnen die TMN oder die zuständige Tourismusorganisation gerne zur Verfügung.
- Senden Sie die ausgefüllten Unterlagen zurück. Zeitnah wird dann ein Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbart.
- Bei erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Urkunde, einen Hinterglasaufkleber und ein Schild als Auszeichnung für Ihren Betrieb.
Sollten Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, bietet sich die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzprüfung an. Hier geht es vor allem um die Beratung und Sensibilisierung des Anbieters, denn wo Kinder auf Nutztiere, Maschinen und Wirtschaftsgebäude treffen, entstehen leicht Gefahrensituationen.
Wer kann zertifiziert werden?
- Beherbegungsbetriebe (z. B. Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Pensionen, Campingplätze, Jugendherbergen, Urlaub auf dem Bauernhof)
- Gastronomische Betriebe (erlaubnispflichtige, konzessionierte Gaststätten im Sinne des §2 GastG)
- Freizeit- und Erlebnisbetriebe (z. B. Sport-, Erlebnis- und Kultureinrichtungen, Tier-, Natur-, Freizeitparks)
- Orte & Inseln
Quelle: Kinderferienland Niedersachsen | Tourismusnetzwerk NiedersachsenTourismusnetzwerk Niedersachsen
Mehr Infos entnehmen Sie gerne der beigefügten Informationsbroschüre.
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