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Emissionsfaktoren von Indoor-Verfahren zur Emissions-minderung in der Hähnchenmast und Legehennenhaltung (Einstreuadditiv/Kotbandräumung/Trockenstaubbildung)

Webcode: 01043426
Stand: 30.08.2024

Die Neufassung der ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft) schreibt für Geflügelställe mit Zwangsentlüftung eine Minderung der Emissionen von 70 % für Ammoniak und Staub bei großen genehmigungsbedürftigen Stallanlagen der Verfahrensart G durch eine Abluftreinigungseinrichtung vor.

Einstreu in der Geflügelhaltung
Einstreu in der GeflügelhaltungDr. Peter Hiller
Weiter heißt es, dass aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen auch andere qualitätsgesicherte emissionsmindernde Verfahren angewendet werden können, welche eine Ammoniakminderung von mindestens 40 % erzielen.

Unter diesem Aspekt führte die LUFA Nord-West qualitätsgesicherte Untersuchungen unter anderem von Einstreuprodukten der Grillo-Werke AG durch, um die Eignung als kostengünstige Alternative zu Abluftreinigungsanlagen zu prüfen.

Die Untersuchungen, die in Anlehnung an das VERA-Prüfprotokoll sowie das DLG Prüfprotokoll für Indoormaßnahmen erfolgten, fanden an vier Hähnchenmastbetrieben mit jeweils zwei baugleichen Ställen statt. So konnten zeitgleich zwei Einstreuprodukte untersucht werden.

Neben einer Einstreu aus Strohpellets wurde eine Einstreu, bestehend aus Strohpellets mit dem Einstreuadditiv ImproBed® (Natriumhydrogensulfat), untersucht. Die Untersuchungszeiträume betrugen je Standort drei vollständige Mastdurchgänge, mit denen alle Mastphasen und Jahresabschnitte abgedeckt wurden.

Nachdem bisher zehn der insgesamt zwölf Mastdurchgänge vollständig ausgewertet wurden, konnte hieraus ein vorläufiger Emissionsfaktor für die Stroheinstreu von 0,0179 kg/(TP*a) und der ImproBed® -Einstreu von 0,0068 kg/TP*a ermittelt werden. Die Reduktionen zum Ausgangswert der TA Luft von 0,0437 kg/(TP*a) betrugen somit 59 % bei der Stroheinstreu und 85 % bei der Einstreu mit ImproBed®.

Für eine Übertragbarkeit des Additivs auf die Legehennenhaltung, sowie weitere Möglichkeiten der Emissionsminderungen für Ammoniak und Staub sind weitere Untersuchungen notwendig.

Frühere Untersuchungen der LUFA Nord-West konnten deutliche Ammoniakminderungen von bis zu 82 % bei dreimaliger Kotbandräumung mit Kotbandbelüftung nachweisen. Zudem gab es Untersuchungen von unterschiedlichen Trockenstaubfiltern, welche deutliche Minderungspotentiale von Staub bestätigten.

Eine Trockenentstaubung in Kombination mit einer ammoniakmindernden Indoormaßnahme könnte eine kostengünstige Alternative zur Abluftreinigungsanlage sein, da im Vergleich dazu der energetische Aufwand und der Unterhalt geringer ausfallen. Dadurch haben die aufgeführten Maßnahmen einen deutlich geringeren CO2- Fußabdruck.

Grundsätzlich muss die Einhaltung der Emissionen durch Überwachung sichergestellt sein. Hierzu bietet sich als Basis die Technik der „zielgasbasierten Funktionsprüfung“ an. Hier wird mittels geeigneter Ammoniaksensoren direkt die Ammoniakkonzentration gemessen und dokumentiert.

Um die neuen Anforderungen der TA Luft zu erfüllen, sollten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit alle Möglichkeiten zur Emissionsminderung ausgeschöpft werden.

 

Den vollständigen Beitrag können Sie im untenstehenden Tagungsband in Kapitel 2 lesen.