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Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt

Webcode: 01044385
Stand: 09.07.2025

Durch das seit April 2021 geltende Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL, Verordnung (EU) 429/2016) stehen Tierhalter in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ auf ihren Betrieben sicherzustellen. Alle Rinder haltende Betriebe (auch Kleinstbetriebe) sind verpflichtet gem. Art. 10 AHL eine Risikobewertung für ihre Tierhaltungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen und zu dokumentieren.

Milchviehstall mit Anschiebe-roboter
MilchviehstallHenrike Jansen

Zur Umsetzung des Biosicherheitskonzepts nach EU-Recht haben die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen, zusammen mit weiteren Akteuren, diese Arbeitshilfe geschaffen. Ein Schwerpunkt des Biosicherheitskonzeptes liegt auf Maßnahmen des Betriebes gegenüber dem Seucheneintrag. Außerdem werden Verfahren zur Prävention der Erregerverschleppung im eigenen Betrieb beschrieben. Es beinhaltet beispielsweise Regelungen zum Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr sowie Empfehlungen wie Gerätschaften im Betrieb genutzt werden sollen.

Es wird empfohlen, den Biosicherheitsmanagementplan zusammen mit dem bestandsbetreuenden Hoftierarzt zu erstellen. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt die tierärztlichen Beratungen mit einer Beihilfe, Voraussetzung ist die Teilnahme des Tierarztes an einer Biosicherheitsfortbildung. Ein qualifizierter Fachberater (Berater, der ebenfalls an der Biosicherheitsschulung teilgenommen hat) kann zusätzlich mit hinzugezogen werden. Vier Stunden für die Beratung und das Erstellendes individuellen Biosicherheitsmanagementplans sind in diesem Fall aufgrund der Beihilfe-Förderung durch die Tierseuchenkasse für den Betrieb kostenlos.

Ab dem 01.01.2027 ist der Biosicherheitsmanagementplan eine Voraussetzung für die vollständigen Leistungen der Tierseuchenkasse. Falls kein Managementplan bei der TSK hochgeladen wurde, kann es dann im Seuchenfall zu Kürzungen bei den Entschädigungsleistungen von bis zu 25% kommen.

Um das betriebseigene Biosicherheitskonzept auf dem aktuellen Stand zu halten, ist eine jährliche Überprüfung und ggf. Aktualisierung notwendig. Die TSK fördert die folgenden Evaluationen mit Beihilfen für max. 1 Stunde Beratung jährlich.

Weitere Informationen, die Biosicherheitskonzepte für Rinder, Schweine und Geflügel sowie eine Auflistung geschulter Tierärzte und Fachberater sind unter folgendem Link abrufbar:

Biosicherheit allgemein - Biosicherheit allgemein - Niedersächsische Tierseuchenkasse

Ihre Ansprechpartner:

Rindergesundheitsdienst:

Dr. Jörg Willig

Beratung LWK Niedersachsen:

Dirk Albers