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Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt

Webcode: 01044412
Stand: 15.07.2025

Durch das geltende EU-Tiergesundheitsrecht stehen Tierhalter in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ auf ihren Betrieben sicherzustellen. In diesem Zusammenhang müssen Schweine haltende Betriebe (auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter) zum 01.01.2026 einen entsprechenden Biosicherheitsmanagementplan vorliegen haben.

Schweine in der LWK-Versuchsstation Wehnen
Schweine in der LWK-Versuchsstation WehnenWolfgang Ehrecke
Der Fokus dieses Biosicherheitsmanagementplans liegt auf der Abschirmung des Betriebes gegenüber dem Seucheneintrag. In diesem sollen Verfahren zur Seuchenprävention im eigenen Betrieb beschrieben werden. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zum Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr im Betrieb oder wie Ausrüstung im Betrieb genutzt wird. Zur Umsetzung des Biosicherheitskonzepts nach EU-Recht und nationalem Recht haben die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen, zusammen mit weiteren Akteuren, eine Arbeitshilfe geschaffen. Es wird empfohlen, das Ausfüllen dieses Biosicherheitsmanagementplans zusammen mit einem Tierarzt durchzuführen, der an einer Biosicherheitsfortbildung teilgenommen hat. Zudem kann ein qualifizierter Fachberater (Berater, der ebenfalls an einer Biosicherheitsfortbildung teilgenommen hat) zusätzlich mit hinzugezogen werden. Die Beratung und das Ausfüllen des Biosicherheitsplans sind in diesem Fall aufgrund der Beihilfe-Förderung durch die Tierseuchenkasse für den Betrieb kostenlos. Liegt der Biosicherheitsmanagementplan bis zum 01.01.2026 nicht vor, kann es im Seuchenfall, unabhängig von anderen Sanktionsmaßnahmen, zu Kürzungen bei der Abwicklung von Entschädigungsleistungen kommen.

Um dieses betriebliche Biosicherheitskonzept auf dem aktuellen Stand zu halten, ist eine jährliche Überprüfung und ggf. Aktualisierung notwendig. Auch hier kann die Unterstützung von anerkannten Tierärzten und ggf. Beratern in Anspruch genommen werden, was ebenfalls von der Tierseuchenkasse gefördert wird.

Weitere Informationen, der Leitfaden zum Biosicherheitskonzept inkl. Checklisten, der Biosicherheitsmanagementplan sowie eine Auflistung geschulter Tierärzte und Fachberater sind unter folgendem Link abrufbar:

Biosicherheit allgemein - Biosicherheit allgemein - Niedersächsische Tierseuchenkasse

 

Ihre Ansprechpartner:

Gelistete Tierärzte des Schweinegesundheitsdienstes:

Gelistete Fachberater der LWK Niedersachsen: