Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten betreffen immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Direktvermarkter, Bauernhofgastronomen oder Anbieter bei Veranstaltungen ist es daher besonders wichtig zu wissen, wann Allergene gekennzeichnet werden müssen und wie dies praktisch umgesetzt werden kann.

Die Pflicht zur Allergenkennzeichnung ergibt sich aus der Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt grundsätzlich für alle Lebensmittel – unabhängig davon, ob sie verpackt oder lose abgegeben werden.
Bei verpackten Lebensmitteln müssen Allergene im Zutatenverzeichnis deutlich (z.B. durch Fettschrift oder Großbuchstaben) hervorgehoben werden. Aber auch bei loser Ware, etwa im Hofladen, auf dem Wochenmarkt, im Hofcafé oder bei Veranstaltungen, ist eine Allergeninformation verpflichtend. Diese kann schriftlich erfolgen, beispielsweise über Speisekarten, Aushänge oder Preisbeschilderungen. Alternativ ist auch eine mündliche Auskunft möglich, sofern eine schriftliche Dokumentation vorliegt und gut sichtbar darauf hingewiesen wird.
Welche Allergene sind betroffen?
Kennzeichnungspflichtig sind die 14 Hauptallergene, darunter glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch, Nüsse, Erdnüsse, Soja, Fisch sowie Sellerie, Senf oder Sesam. Diese müssen immer angegeben werden, wenn sie bei der Herstellung bewusst eingesetzt werden – auch in kleinen Mengen oder als Bestandteil zusammengesetzter Zutaten.
Gibt es Ausnahmen?
Eine Befreiung von der Allergenkennzeichnung ist nur in sehr engen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Sobald allergene Zutaten verwendet werden, müssen diese immer angegeben werden – unabhängig davon, ob die Abgabe gewerblich oder im Rahmen einer Veranstaltung erfolgt. Eine gute Vorbereitung und klare Zuständigkeiten sind daher unerlässlich.
Wie wird die Allergenkennzeichnung praktisch umgesetzt?
Für eine sichere und rechtlich korrekte Umsetzung hat sich das Grundprinzip „Wissen, dokumentieren, informieren“ bewährt.
- Am Anfang steht das Wissen über die eigenen Produkte. Dazu gehört, alle verwendeten Zutaten systematisch zu erfassen und mögliche Allergene zu identifizieren. Gerade bei zusammengesetzten Zutaten ist es wichtig, die enthaltenen Bestandteile genau zu prüfen.
- Darauf aufbauend erfolgt die Dokumentation. Eine übersichtliche Allergenliste oder ein Zutatenblatt sollte für jedes angebotene Produkt vorhanden und jederzeit verfügbar sein – auch dann, wenn die Information mündlich weitergegeben wird.
- Im nächsten Schritt wird festgelegt, wie die Informationen an die Verbraucher weitergegeben werden. Bei loser Ware kann dies über Speisekarten, Preisschilder, Aushänge oder digitale Lösungen erfolgen. Wird die Information mündlich erteilt, muss es einen klaren Hinweis darauf geben, wo die schriftliche Dokumentation eingesehen werden kann.
- Ebenso wichtig ist es, Verantwortlichkeiten eindeutig zu klären. Gerade bei Veranstaltungen sollte vorab festgelegt werden, wer die Zutaten kennt, wer die Auskunft gegenüber Gästen und Kunden übernimmt und wer Änderungen, etwa bei Rezepturen, dokumentiert.
Fazit
Die Allergenkennzeichnung ist ein zentraler Bestandteil der Lebensmittelsicherheit. Wer seine Produkte klar kennzeichnet und gut dokumentiert, schafft Vertrauen und vermeidet Risiken

Das Poster steht ab sofort zum Download bereit und eignet sich ideal für Verkaufsstände, Hofläden und Schulungszwecke.











