Von der Hecke über das Grünland bis zum blühenden Acker – Welche einfachen regionalen Fördermöglichkeiten gibt es, was gibt es zu beachten und wer ist Ansprechpartner?

Sollte konkretes Interesse oder Fragen bestehen, melden Sie sich gern beim Biotop- und Artenschutzberater Janosch Hans (unter 05941 9265-18 oder janosch.hans@lwk-niedersachsen.de), der auch kostenfrei bei der Antragstellung unterstützen kann.
Auf Ebene der Bezirksstelle Emsland wurde im Mai 2025 das erste Kennartenseminar im Grünland unserer Region in Papenburg und Lingen durchgeführt. Das Interesse war groß, da einerseits die botanischen Details und Wiedererkennungsmerkmale der zu findenden Kennarten vermittelt wurden. Zum anderen wurde der Umgang mit der FANi-App geübt und die genauen Abläufe durchgesprochen. Wie genau die Ökoregelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von DGL mit dem Nachweis von 4 Kennarten) im kommenden Jahr 2026 finanziert wird (2025 gab es 225 €/ha, 2026 voraussichtlich etwas weniger) und welche genauen Auflagen gelten werden, wird sich zwar noch herausstellen, wir wollen jedoch auch in 2026 Anfang Mai erneut ein Kennartenseminar durchführen, wenn es die Bedingungen erfordern.
Auch auf regionaler Ebene gibt es praxistaugliche und empfehlenswerte Förderprogramme: Sowohl der Landkreis Grafschaft Bentheim als auch der Landkreis Emsland bietet geförderte Naturschutzmaßnahmen an:
In der Grafschaft Bentheim können einjährige Ackerbrachen und eingesäte Blühflächen/-streifen für jeweils 1.300 €/ha sowie Grünland-Randstreifen für 1.100 €/ha gefördert werden.
Im Emsland kann über das Förderprogramm Wildblumen(wiesen) kostenlos Saatgut bezogen werden. Obstbäume und deren Anpflanzung werden im Förderprogramm Streuobst(wiesen) gefördert. Eine Förderung einer Anlage oder Aufwertung von Kleingewässern über das Förderprogramm Naturnahe Kleingewässer für Amphibien und Libellen ist ebenfalls möglich.
Beide Landkreise sind zudem bekannt für ihre starken Wiesenvogelvorkommen. Der Schutz dieser sensiblen Tiere wird daher sowohl in der Grafschaft im Feuchtwiesenprogramm als auch im Emsland im Förderprogramm Wiesenvogelschutz in Wiesenvogelgebieten gefördert. In beiden Programmen geht es um das Auffinden/Markieren von Gelegen und die angepasste Mahd sowie um landkreisspezifische weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die verzögerte Ackerbestellung, reduzierte Düngung oder die Anlage von Feldvogelinseln.
Sollte Interesse bestehen, kann der Biotop- und Artenschutzberater Janosch Hans gerne einen Kontakt herstellen.











