Bezirksstelle Emsland

Aktuelle Informationen der Bezirksstelle Emsland zur Förderung

Webcode: 01044989
Stand: 09.12.2025

Die Auszahlung der Direktzahlungen, die im Frühjahr 2025 beantragt wurden, erfolgt zum 23.12.2025. Die Bescheide werden ab dem 24.12.2025 den Betrieben zugesandt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Prämienbescheide gerichtet werden.

I Auszahlung der Direktzahlungen 2025

Bei den Auszahlungen der Direktzahlungen werden folgende Prämien berücksichtigt:

  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungseinkommensstützung
  • Junglandwirte – Einkommensstützung
  • Ökoregelung 1 bis 7
  • Gekoppelte Mutterkuhprämie
  • Gekoppelte Mutterschafprämie

Die Höhe der Prämiensätze wurden jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht Folgende Prämiensätze werden zu Grunde gelegt:

Prämiensätze
PrämiensätzeOtto Pieper

II Bewilligungsbescheide prüfen

Aufgrund der komplexen Regelungen und der erforderlichen Umsetzung in der Bewilligung ist es unbedingt notwendig, die Bewilligungsbescheide genau zu prüfen.

Auf der „Anlage Flächenkürzung 2025“ sind nur die Schläge aufgeführt, bei denen Abweichungen zur beantragten Fläche festgestellt wurden. Hier kann man sich schnell einen Überblick verschaffen ob es große Abweichungen gibt.

Bitte auch in der „Anlage Flächenübersicht 2025“ prüfen, ob die beantragten Kulturen (z. B. Mais-Mischkulturen) anerkannt wurden. Dies ist für die Einhaltung der Fruchtfolgevorgaben (GLÖZ 7) unter Umständen auch für die Folgejahre wichtig. Auch der festgestellte Status der Flächen (Ackerland - AL, Dauergrünland - DGL, Potentielles Dauergrünland - pDGL) ist in dieser Anlage dargestellt.

Auf der „Anlage Konditionalitätsverstöße aus der Verwaltungskontrolle“ sind konkrete Hinweise zu festgestellten Beanstandungen aufgelistet. Weiter steht auf der letzten Seite des Bewilligungsbescheides „Anlage Verwaltungssanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Konditionalitäten-Vorschriften 2025“ eine Zusammenstellung aller Konditionalitäts - Vorschriften (GAB 1 bis 11 und GLÖZ 1 bis 9) und die Gesamtbewertung aller Verstöße. Aufgrund von Wiederholungsverstößen Konditionalität (insbesondere bei GLÖZ 7) ist es bei einigen Antragstellern zu einer Erhöhung der Kürzungen gekommen (2% bis 15 %). Der Anbau einer anderen Kultur ist spätestens im dritten Jahr auf jeder Fläche vorzunehmen. Dies ist in der Regel die Ursache für die Nichteinhaltung GLÖZ 7- Fruchtwechsel. Bei einem erneuten Verstoß im Antragsjahr 2026 gegen GLÖZ 7 werden die Abzugsbeträge weiter ansteigen.

In der Anlage „Prüfung Mindesttätigkeit auf Brache im Rahmen AMS 2025“ ist dargestellt, wann für die beantragten Bracheflächen die letzte Mindestbewirtschaftung laut Monitoring (AMS) festgestellt wurde. Bracheflächen, bei denen im Antragsjahr 2025 keine Mindesttätigkeit festgestellt wurde, müssen spätestens bis zum 15.11.2026 gepflegt werden.

Die konkrete Berechnung der jeweiligen Prämien ist in der „Anlage Flächen- und Beihilferechnung 2025“ dargestellt.

Wichtig ist, dass bei Unstimmigkeiten und Unklarheiten, die zu unrechtmäßigen Abzügen führen, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides reagiert wird. Regelmäßig sollte dann in dieser Frist Widerspruch gegen den Bescheid bei der Bewilligungsstelle eingelegt werden. Da die Bescheide aufgrund der komplexen Vorgaben nicht unbedingt einfach zu verstehen und zu lesen sind, bieten wir und auch ihre zuständigen Berater dazu Unterstützung an.
In jeden Bescheid steht „Das Vorverfahren wird angeordnet“. Hier geht es lediglich nur darum, dass in Niedersachsen das Widerspruchsverfahren für die Fördermaßnahmen gilt.

Betriebe, die Grundvoraussetzungen bei den beantragten Fördermaßnahmen nicht erfüllen, erhalten einen separaten Ablehnungsbescheid.

III Hinweis Kontrolle Flächendaten LEA Portal und Andi 2025

In der Web Anwendung Schlaginfo – Portal Niedersachsen können die Flächendaten zur Hauptzahlung 2025 (beantragt und festgestellt) von den Antragsstellern/Beratern eingesehen werden. Die Anwendung kann unter folgenden Link aufgerufen werden: Schlaginfo

Durch Eingabe der ZID Kennung werden die beantragten Flächen angezeigt.

In der Anwendung Andi 2025 sind die Ergebnisse der Verwaltungskontrolle des aktuellen Antrags ebenfalls unter der Rubrik Geometrien des aktuellen Antrags sichtbar. 

IV Agrarumweltprogramme

Bewilligungsbescheide für die Agrarumweltprogramme (Neue Verpflichtungen) werden am 27.12.2025 versandt. Die Auszahlung der bestehenden Agrarumweltprogramme ist für Mitte März 2026 geplant.


Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten

Gewässerrandstreifen / Niedersächsischer Weg

Der Ausgleich für Gewässerrandstreifen nach dem NDS Weg kann weiterhin beantragt werden (Link zur Info Gewässerrandstreifen  Webcode 01044899). Die Prämienhöhe richtet sich zum einen nach der Nutzung der Fläche als Acker oder Dauergrünland, zum anderen nach der Lage am Gewässer 1. Ordnung, 2. Ordnung oder 3. Ordnung.
Auch für 2024 können nach derzeitigem Stand ebenfalls noch Anträge bis zum 31.03.2026 gestellt werden. Sollten Sie eine Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich gerne an die örtlichen Berater der LWK Niedersachsen wenden.