Aktuelle Informationen der Bezirksstelle Emsland zu GAP
I GAP 2026 – Antragsphase beginnt am 12.03.2026 – Termin vereinbaren
Ab dem 12.03.2026 bis grundsätzlich zum 15.05.2026 können wieder die Anträge für Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) 2026 mit der Anwendung ANDI 2026 gestellt werden. Bis zum 31. Mai können Anträge noch mit Verspätungskürzungen eingereicht werden.
Anträge für gekoppelte Tierprämie und AUKM müssen bis zum 15. Mai gestellt werden (Ausschlussfrist).
Nähere Infos auch zum Start des Antragsverfahrens finden sie unter dem Webcode 01042821 (Link: Infos Agrarförderung)
Die Anwendung kann dann von der Internetseite des SLA gestartet werden (Link: Antragstellung (ANDI))
Wie in den Vorjahren bieten die GAP-Berater der LWK auch in 2026 Hilfe bei der Antragserstellung im Rahmen einer Dienstleistung an. Die Erstellung des Antrages kann in der Dienststelle aber auch wieder online erfolgen. Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Termin in Ihrer zuständigen Bezirks- bzw. Außenstelle (Link: Bezirksstelle Emsland.)
II GAP 2026 - Was ändert sich
Es ergeben sich einige Änderungen zur Konditionalität und zu den Ökoreglungen. Welche das sind, lesen sie hier: Webcode 01045055 (Link: GAP - Was ändert sich 2026). Detaillierte Infos zu GAP von A bis Z finden sie unter Webcode 01041057 (Link: Die GAP von A bis Z)
III ANDI – Abgabe ohne Datenbegleitschein?!
Seit 2024 besteht die Möglichkeit, den Sammelantrag auch ohne Einreichung eines Datenbegleitscheins einzureichen. Wie das gehen kann, wird hier beschrieben: Webcode 01042760 Link: Antrag ohne Datenbegleitschein).
Gerade mit Blick für die Zukunft könnte bzw. sollte man sich mit den Möglichkeiten zumindest vertraut machen und ggfs. schon vorbereitende Maßnahmen (u.a. Benutzerkonto anlegen) treffen. Sprechen sie uns auch gerne an.
IV – Auszahlungstermine AUKM u.a.
Folgende Auszahlungstermine der noch ausstehenden Prämien aus dem Antragsverfahren 2025 sind geplant:
- AUKM >18.03.2026
- Erschwernisausgleich (EA) > 30.04.2026
- Sommerweidehaltung > 29.04.2026
Weitere Prämien:
- SchaNa > Ende Mai 2026
- Gewässerrandstreifen > Anfang Mai 2026
V Gewässerrandstreifen / Niedersächsischer Weg
Der Ausgleich für Gewässerrandstreifen (GWR) nach dem NDS Weg kann weiterhin beantragt werden (Link Gewässerrandstreifen) Webcode 01045157). Die Prämienhöhe richtet sich zum einen nach der Nutzung der Fläche als Acker oder Dauergrünland, zum anderen nach der Lage am Gewässer 1. Ordnung, 2. Ordnung oder 3. Ordnung.
Auch für 2024 können nach derzeitigem Stand ebenfalls noch Anträge bis zum 31.03.2026 gestellt werden (GWR 2024 bis 31.03.2026 möglich) . Sollten Sie eine Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich gerne an die örtlichen Berater der LWK Niedersachsen wenden.












