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Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen (Theorie & Praxis)

Webcode: 33009667
Datum/Uhrzeit:
Die Veranstaltung findet an 3 Tagen im Zeitraum 11.09.2024 bis 21.11.2024 statt, siehe Programm.
Weitere Termine
Anmeldeschluss:
11.08.2024
Freie Plätze:
11

Eine Anmeldung ist aktuell noch nicht möglich. Diese wird ab dem 11.06.2024 auf dieser Seite freigeschaltet.


Bitte beachten Sie, dass sich dieser Sachkundelehrgang aus zwei Teilen zusammensetzt und lesen Sie diesen Text aufmerksam bis zum Ende.

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für die Tierarten Rind (Betäubungsform Bolzenschuss) und Schwein (Betäubungsformen Elektrozange, Bolzenschuss) am LBZ Echem an.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an für welche Tierarten und Betäubungsformen Sie geprüft werden möchten. Nutzen Sie hierfür das Feld "Bemerkungen".

Die Tierarten Schaf und Ziege werden im Rahmen dieses Sachkundelehrganges nicht behandelt.


Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
  • Entbluten

Ablauf des Kurses:
Zunächst erfolgt über eineinhalb Tage die theoretische Schulung. Während dieser wird  der Umgang mit den Betäubungsgeräten im LBZ Echem beispielhaft demonstriert und geübt („Trockenübung“ ohne Tiere). Der zweite Kurstag endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Zwischen der theoretischen Schulung und Prüfung und der praktischen Prüfung im Schlachthof liegen ca. zehn Wochen. Da am Prüfungstag im Schlachthof keine praktischen Übungen stattfinden, ist bis spätestens fünf Tage vor der Praktischen Prüfung ein Übungsnachweis zu übermitteln.

Das heißt: Sie müssen das Betäuben und Entbluten bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben und einen Nachweis darüber vorlegen. Das Formular hierzu können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Ohne einen entsprechenden Übungsnachweis werden Sie nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Kosten sind dennoch vollumfänglich zu tragen. 


Wichtige Hinweise:

  1. Jede*r, die/der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
  2. Die mündliche und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  3. Das Ruhigstellen, Betäuben und Töten lebender Tiere kann im Kurs nicht geübt werden. Am Schlachthof erfolgt direkt die praktische Prüfung. Alle Teilnehmer*innen müssen das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben (Rinder werden bei der Prüfung in einer Falle betäubt, die Teilnehmer stehen links vom Tier. Die Entblutung der Rinder erfolgt im Hängen per Bruststich und bei den Schweinen auf der Liegendendblutung per Bruststich). Ein Nachweisformular für das Übungstöten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. 
  4. Die Möglichkeit der praktischen Prüfung beim Rind kann auf Grund schwankender täglicher Schlachtzahlen nicht garantiert werden. Falls zu wenige Rinder vorhanden sind wird nur die Theorie bescheinigt und die praktische Prüfung muss anderweitig nachgeholt werden.
  5. Kurzfristige Terminverschiebungen können auf Grund des Schlachtaufkommens am Standort der praktischen Prüfung möglich sein. Insofern halten wir uns eine kurzfristige Terminverschiebung vor.
  6. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Prüfungs- und Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Prüfungs- und Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der  zuständigen Veterinärbehörde (Ort der geplanten Schlachtung) . 

Mitzubringen:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug
  • zur praktischen Prüfung zusätzlich: Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel in gedämpften Farben wie z.B. grau oder dunkelblau (kein weiß) 


Eine Rechnung über den ausgeschriebenen Betrag erhalten Sie im Anschluss an den Lehrgang. 


Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. Sollten Sie nach dem Anmeldeschluss erkranken, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 50 % der Lehrgangskosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurück.

Kosten

Gebühren
610,00 Euro
Verpflegung
46,00 Euro
Gesamtgebühr
656,00 Euro
    Zusätzlich bei Bedarf:
Übernachtung im Einzelzimmer
inkl. Frühstück
78,00 Euro
Übernachtung im Doppelzimmer
inkl. Frühstück
58,00 Euro
Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im EZ
inkl. Frühstück
69,00 Euro
Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im DZ
inkl. Frühstück
49,00 Euro
Sie erhalten vor der Veranstaltung eine Rechnung

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
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Anmeldung

Anmeldeinformationen s. Veranstaltungsbeschreibung.