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Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen (Theorie & Praxis)

Webcode: 33009863
Datum/Uhrzeit:
Die Veranstaltung findet an 2 Tagen im Zeitraum 21.08.2024 bis 29.10.2024 statt, siehe Programm.
Anmeldeschluss:
24.07.2024

Auch 2024 bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) und den Landesschafzuchtverbänden einen Sachkundelehrgang zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen an. 

Dieser Lehrgang wird gezielt zur Erlangung der Sachkunde zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für die berufsmäßige bzw. gewerbsmäßige Schlachtung angeboten.

Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
  • Entbluten

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Sachkundelehrgang aus zwei Teilen zusammensetzt und lesen Sie diesen Text aufmerksam bis zum Ende.

 

Ablauf des Kurses:

21. August 2024:

Erster Lehrgangstag im LBZ Echem, Zur Bleeke 6, 21379 Echem, Beginn 08:15 Uhr

Vormittags erfolgt zunächst die theoretische Schulung: Im Rahmen dieser werden die Themen Tierschutzaspekte, Lebensfunktionen der Tiere, Anatomie und Physiologie, Umgang mit Geräten zum Betäuben und Töten, Unfallverhütungsmaßnahmen, Umgang mit dem Tier, Nottöten landwirtschaftlicher Nutztiere (Schafe und Ziegen), sicheres Betäuben und Töten, Rechtsgrundlagen (Tierschutzgesetz, Tierschutz-SchlachtVO) sowie mentale Aspekte des Betäubens und Tötens behandelt. Neben den theoretischen Grundlagen werden am Nachmittag auch die Funktion und Handhabung der Geräte zum Betäuben und Töten vermittelt. Der Tag endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie der Prüfung an den Betäubungsgeräten.

29. Oktober 2024:

Zweiter Lehrgangstag im Schlachtbetrieb Rose, Grethemer Hauptstrasse 29, 29690 Grethem, Beginn 09:30 Uhr

Erläuterung und praktische Demonstration von Transport, Handhabung, Ruhigstellung, Betäubung, Entblutungsschnitt, Praktische Prüfung.

Zwischen der theoretischen Schulung am 21. August und der praktischen Prüfung am 29. Oktober liegen ca. zehn Wochen. Da am Prüfungstag im Schlachthof keine praktischen Übungen zum Betäuben und Entbluten stattfinden, ist bis spätestens fünf Tage vor der Praktischen Prüfung ein Übungsnachweis zu übermitteln.

Das heißt: Sie müssen das Betäuben und Entbluten bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben und einen Nachweis darüber vorlegen. Das Formular hierzu finden sie weiter unten zum Download. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Ohne einen entsprechenden Übungsnachweis werden Sie nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Kosten sind dennoch vollumfänglich zu tragen. 

Wichtige Hinweise:

  1. Die mündliche, schriftliche und praktische Prüfung erfolgen auf Deutsch. Voraussetzung für die Teilnahme sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
  2. Die Teilnehmenden benötigen für die Arbeiten, die über die Handhabung und Pflege (inkl. Treiben und Ruhigstellen) hinausgehen praktische Erfahrung bei der Betäubung und Entblutung, die üblicherweise nicht zu den Disziplinen gehören, die Landwirt*innen im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen. Daher müssen alle Teilnehmenden des Kurses die anliegende Praxisbescheinigung ausgefüllt vorlegen.
  3. Wenn Sie ausschließlich mit einem Bolzenschussapparat betäuben möchten, können Sie sich auch nur für diese Betäubungsmethode prüfen lassen. Die Prüfung der Elektrobetäubung wird dann für Sie nicht mit durchgeführt und auch nicht bescheinigt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter Bemerkungen mit an, wenn Sie nur mit Bolzenschuss betäuben möchten.
  4. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 

In der Lehrgangsgebühr von 514,- Euro enthalten sind die Lehrgangsunterlagen, die Prüfungsgebühr sowie die Tagesverpflegung für beide Lehrgangstage.

Bei Bedarf können Sie im LBZ Echem eine Übernachtung mit Abendessen und Frühstück im Einzelzimmer hinzubuchen. Die Gebührensätze für Verpflegung und Unterkunft sowie weitere Informationen zur Einrichtung und den Kontakt zur Buchung einer Übernachtung erhalten Sie aktuell auf der Internetseite des LBZ Echem: www.lbz-echem.de.

Weitere Informationen zu den Inhalten der Lehrgänge sowie Anmeldeunterlagen bekommen sie auch im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de oder über direkten Kontakt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

Kosten

Gebühren
464,00 Euro
Verpflegung
50,00 Euro
Gesamtgebühr
514,00 Euro
Sie erhalten vor der Veranstaltung eine Rechnung

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
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