Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Berufsschulbesuch - Zusammenspiel von Theorie und Praxis

Webcode: 01012342

In der Berufsschule werden die praktischen Inhalte aus dem Berufsalltag theoretisch aufbereitet. Im Rahmen der "dualen Ausbildung" ist der Berufsschulbesuch in Niedersachsen verpflichtend. Dies gilt auch für diejenigen Auszubildenden, die ihre Schulpflicht, z. B. durch Besuch der allgemein bildenden Schule bereits abgeleistet haben.

Pflanzenschutztag 2024
Pflanzenschutztag 2024Andreas Teichler
Der schulische Teil der Ausbildung im Beruf Landwirt gliedert sich in die Grundstufe sowie die Fachstufen.

Grundstufe:

Die Grundstufe der Ausbildung (1. Jahr) kann als Vollzeitschule in Form der Berufsfachschule (BFS) Agrarwirtschaft oder in dualer Form (betriebliche Ausbildung mit Ausbildungsvertrag) absolviert werden.

Im Rahmen der Berufsfachschule werden 4 Schultage durch einen Fachpraxistag im Rahmen des Unterrichts ergänzt. Bei erfolgreichem Besuch dieser Schulform kann bei Zustimmung des Ausbildungsbetriebes eine Anrechnung auf die betriebliche Ausbildung erfolgen.

Wenn die Ausbildung im 1. Jahr in betrieblicher (dualer) Form durchlaufen wird, besuchen die Auszubildenden die Schule zweimal in der Woche.
 

Fachstufen:

In den Fachstufen I und II (2. + 3. Ausbildungsjahr) erfolgt der Berufsschulbesuch einmal je Woche.
 

Berufsschulstandorte:

Örtlich zuständig ist die Berufsschule, in deren Bezirk sich der Ausbildungsbetrieb befindet. Berufsschulklassen werden so zusammengestellt, dass eine ausreichende Klassenstärke erreicht werden kann.

Die Berufsschulstandorte halten je nach Bedarf unterschiedliche Schulformen für den Agrarbereich vor. Die aktuellen Adressen sowie die jeweils angebotenen Schulformen sind der Liste der Berufsbildenden Schulen  zu entnehmen.
 

Anmeldung zur Berufsschule:

Zu beachten ist, dass eine rechtzeitige Anmeldung bei der Berufsschule erfolgt.

Die Anmeldungen zur Berufsfachschule Agrarwirtschaft müssen bis zu einem festgelegten Meldetermin im Februar bei der örtlichen Berufsschule eingegangen sein.

Abschließender Hinweis:

Ein lückenhafter Berufsschulbesuch kann bei gleichzeitig schlechten Leistungen in Betrieb und Schule nach einem Beschluss des Berufsbildungsausschusses die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung nach sich ziehen