Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufsübergreifende Regelungen wie z. B. zum Jugendarbeitsschutz oder zur organisatorischen Durchführung von Prüfungen.
1. Berufsübergreifende Rechtsgrundlagen zur Ausbildung:
- Berufsbildungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Jugendschutzgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Ausbilder-Eignungsverordnung
- Verordnung über die Anforderungen an die fachliche Eignung
- Arbeitsstättenverordnung
2. Berufsübergreifende Regelungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
3. Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe regeln die inhaltlich-organisatorischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Ausbildung, z. B. Ausbildungsinhalte, Ausbildungsdauer, Zwischen- und Abschlussprüfungen.
- Fachkraft Agrarservice
- Fischwirt/in
- Forstwirt/in
- Gärtner/in
- Hauswirtschafter/in
- Landwirt/in
- Milchtechnologe/in
- Milchwirtschaftliche/r Laborant/in
- Pferdewirt/in
- Pflanzentechnologe/in
- Revierjäger/in
- Tierwirt/in
4. Verordnungen über die Eignung der Ausbildungsstätte gibt es für die folgende Berufe