Alles Wissenswerte rund um's Berichtsheft:
Bestelladressen, Anleitungen, Beispielberichte, Tipps und rechtliche Grundlagen.
Warum Berichtsheft führen?
Das Führen des Berichtsheftes ist ein fester Bestandteil der Ausbildung. Das schreibt die Ausbildungsverordnung so vor. In das Berichtsheft tragen die Auszubildenden regelmäßig ein, welche Tätigkeiten sie ausgeführt haben. Dadurch ist nachvollziehbar, dass die Ausbildung auch tatsächlich wie geplant abläuft.
Wo kann ich das Berichtsheft bestellen?
Das Berichtsheft wird vom Ausbildungsbetrieb beim Verlag bestellt. Es ist es als Ordner und/oder in der Online-Version bestellbar. Zur Prüfung muss das Berichtsheft aus rechtlichen Gründen in Papierform vorgelegt werden (bei Nutzung der Online-Version also in ausgedruckter Form).
Hier können Ausbilder/Betriebe das Berichtsheft und Ergänzungsseiten bestellen:
Garten- und Landschaftsbau www.augala.de/lernmittel.aspx
Produktionsfachrichtungen https://g-plus.de/shop/
Wie wird das Berichtsheft richtig geführt?
Das Berichtsheft ist der AusbildungsNACHWEIS. Hier wird dokumentiert, dass die Ausbildung dem Ausbildungsrahmenplan entsprechend abläuft. Das Berichtsheft besteht aus mehreren Teilen.
Nach aktueller Rechtsauffassung ist mindestens das Führen des eigentlichen Ausbildungsnachweis (Teil 2.1 des Berichtsheftes) zwingend vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, das Berichtheft vollständig als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen. Das kann zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden durch eine zusätzliche Vereinbarung (Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag) zum Ausbildungsvertrag entsprechend festgelegt werden.
Wie das Berichtsheft genau zu führen ist, steht in den
Richtlinien zur Berichtsheftführung Gärtner/Gärtnerin
Richtlinien zur Berichtsheftführung Werker/Werkerin im Gartenbau
Wo finde ich Beispielberichte?
"Pflanze der Woche Seite 1" , Muster "Pflanze der Woche Seite 2"
Tagesbericht Garten- und Landschaftsbau
Tagesbericht Produktionsgartenbau
Pflanzenbeschreibung Laubgehölze
So unterstützen Sie Ihre Azubis beim Führen des Berichtsheftes
- Zeit fest einplanen
Für das Führen des Berichtsheftes muss den Auszubildenden während der Arbeitszeit wöchentlich ausreichend Gelegenheit gegeben werden (§14 Absatz 1 Nr. 4 BBiG), wie zum Beispiel nach der Berufsschule oder am Freitag vor dem Feierabend. Auzubildende, die die online-Version nutzen, schreiben im smartphone manchmal gleich auf der Rückfahrt von der Baustelle.
- Klare Erwartung und Feedback
Nehmen Sie bewusst und aktiv Einfluss darauf, dass die Auszubildenden ihre Ausbildungsnachweise regelmäßig führen.
Stellen Sie klare Regeln auf und überprüfen Sie die Berichte zeitnah und nehmen Sie Rücksprache, bevor Sie unterschreiben. So bekommen Ihre Auszubildenden unmittelbar ein fachliches und formales Feedback.
Wie ist die Rechtslage?
- Berichtsheftführen ist ein MUSS. Auszubildende, die den Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß
regelmäßig und vollständig führen, begehen eine Vertragsverletzung. Das kann im schlechtesten Fall eine Abmahnung rechtfertigen. Berichtsheftpflicht besteht vom 1. Ausbildungstag an und auch nach der Zulassung zur praktischen Abschlussprüfung.
- Wenn das Berichtheft nicht vollständig geführt ist, gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung. Unterschriften nicht vergessen!
- Die Berichtsheftpflicht bleibt weiterbestehen, wenn die Prüfung im ersten Anlauf nicht bestanden wird.
- Jeder Bericht muss die Unterschriften des Auszubildenden und des Ausbilders tragen und mit einem Datum versehen sein. Nicht unterschriebene Berichte gelten als fehlend.
- Das vollständig geführte Berichtheft ist vor den Prüfungen vorzulegen. Zwischenkontrollen können jederzeit erfolgen. Ein nicht ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft ist ein Grund für eine Nichtzulassung zur Prüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
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