Afrikanische Schweinepest (ASP): Fragen und Antworten
Bei mehr als 5.500 Wildschweinen ist in Deutschland mittlerweile die Afrikanische Schweinepest (ASP) diagnostiziert worden. Auch in mehreren Hausschweinebeständen haben Tierseuchenfachleute das ASP-Virus festgestellt. Lesen Sie in unseren Fragen und Antworten, was ASP ist, wie diese Krankheit übertragen wird, wie die Vorbeugung funktioniert und was ein Ausbruch für Landwirt*innen, Handel und Verbraucher*innen bedeutet.
Laut des Tierseuchen-Informationssystems des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) waren am 17.08.2023 bundesweit insgesamt 5.520 ASP-Fälle bei Wildschweinen (in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern) bekannt (hier geht es zur FLI-Datenbank).
Auch Hausschweine erkrankt
In Hausschweinbeständen wurden erstmalig im Juli 2021 drei ASP-Fälle in Brandenburg gemeldet. Danach wurde am 15.11.2021 ein weiterer Fall in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Weiterhin wurde je ein Fall der ASP am 25.5.2022 in Baden-Württemberg sowie am 2.7.2022 ein Fall im Landkreis Emsland sowie in Brandenburg amtlich festgestellt. Ende Februar 2023 wurde die ASP erneut in Brandenburg in einer Kleinsthaltung mit 11 Tieren in Cottbus festgestellt.
Eine Ausbreitung von ASP in Deutschland hat massive Folgen: Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und in Tierkörperbeseitigungsanlagen unschädlich beseitigt werden. Landwirt*innen sollten jetzt ihren Versicherungsschutz insbesondere im Bereich Ertragsschadenversicherung prüfen.
Betriebliches Risikomanagement entscheidend
Die Erkrankung ist eine Herausforderung für das betriebsindividuelle Risikomanagement: Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind gefordert, ihre Absicherung für den Fall von ASP zu überprüfen und strikt auf Biosicherheit zu achten.
In unseren Fragen und Antworten (siehe unten im Anhang als .pdf-Dokument) erklären wir, wie die Viruserkrankung übertragen wird, wie sie bei infizierten Tieren verläuft, welche Vorsichtsmaßnahmen nun besonders wichtig sind, was nach dem ASP-Ausbruch in Deutschland für Schritte unternommen wurden und was ein Befall von Wild- und Hausschweinen mit ASP für Landwirte, Handel und Verbraucher bedeutet.
LAVES koordiniert Krisenpläne
Die Fachleute für Tierhaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen waren beteiligt an Arbeitsgruppen, die Krisenpläne für den Fall eines fortschreitenden Ausbruchs der ASP in Deutschland erarbeitet haben. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) dokumentiert den aktuellen Stand der Krisenpläne. Die aktuelle geografische Verbreitung der ASP beschreibt das Friedrich-Loeffler-Institut, das auch die Ausbruchszahlen auflistet.
Um die Zahl der ASP-Fälle in Deutschland so gering wie möglich zu halten, haben unter anderem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das niedersächsische Landwirtschaftsministerium sowie die Schweinehalter Hinweise zur Vorbeugung herausgegeben. Als Orientierung in den Bereichen Logistik, Transport und Beratung hat der Deutsche Raiffeisenverband ein Krisenhandbuch veröffentlicht.
Infizierte Zone mit Pufferzone
Wird die Afrikanische Schweinepest bei in Deutschland lebendem Schwarzwild festgestellt, richtet die zuständige Behörde zwei Sperrzonen um das Kerngebiet mit dem Fundort des Wildschweines ein, in denen Bekämpfungs- und Eindämmungsmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der ASP ergriffen werden. Die Sperrzonen sind die um den Fundort des ASP-infizierten Wildschweine gelegene „infizierte Zone“ und das Gebiet ohne nachgewiesene ASP-Ausbrüche, die „Pufferzone“.
Die zuständige Behörde muss die Größe der Sperrzonen entsprechend der Vor-Ort-Gegebenheiten und der epidemiologischen Erkenntnisse festlegen. Als Anhaltspunkt kann gelten, dass die infizierte Zone einen Radius von 15 Kilometer um den Fundort oder Erlegungsort und die Pufferzone einen Radius von etwa 45 Kilometer um den Fundort oder Erlegungsort haben sollte.
Einschränkungen in Sperrzonen
Nicht nur Schweinehalter*innen, sondern auch andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Sperrzonen müssen mit Einschränkungen rechnen: Die Nutzung von Flächen können Behörden zum Beispiel einschränken, um das Abwandern des Schwarzwildes zu verhindern. Im weiteren Verlauf der Bekämpfung der ASP in der Schwarzwildpopulation könnte eine verstärkte Bejagung der Wildschweine oder das Anlegen von Jagdschneisen angeordnet werden.
Für wirtschaftliche Schäden, die durch behördliche Anordnungen wie etwa Ernteverbote entstanden sind, werden Entschädigungssätze festgesetzt. Ansprechparterin für mögliche Entschädigungszahlungen ist in der Regel die anordnende Behörde des jeweiligen Landkreises.
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