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Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Meisterprüfungen

Webcode: 01036940

Sie haben Ihre Meisterprüfung seit dem 01.07.2024 erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie 1.000 € Weiterbildungsprämie bei der NBank beantragen. 

Euro-Geldscheine und -Münzen
Euro-Geldscheine und -MünzenWolfgang Ehrecke

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert durch die Verlängerung der Weiterbildungsprämie Absolventinnen und Absolventen, die ihre Meisterprüfung in der Industrie, im gewerblich-technischen Bereich oder im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich erfolgreich abgelegt haben. Hierdurch soll ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.

Grundbedingung für eine Gewährung der Prämie - neben dem Nachweis der erfolgreichen Meisterprüfung – ist, dass die Absolvent/innen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.

Die Weiterbildungsprämie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Landes Niedersachsen als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch einmalig gewährt. Sie wird als Zuschuss geleistet und muss demnach nicht zurückgezahlt werden. Sie ist befristet bis zum 31.10.2026 mit allen Unterlagen zu beantragen und unabhängig von einer möglichen Förderung über Aufstiegs-Bafög.

Zuständig für das Antragsverfahren ist die NBank.

Die Landwirtschaftskammer steht für Rückfragen zur Weiterbildungsprämie gern zur Verfügung.