Neues Merkblatt zur Güterbeförderung in der Land- oder Forstwirtschaft
Ausnahmen bei Güterkraftverkehrsgesetz, Maut, Fahrpersonalrecht und Kfz-Steuer kompakt zusammengefasst
Zur Güterbeförderung in der Land- und Forstwirtschaft hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ein Merkblatt herausgegeben. Es enthält kurz und knapp Hinweise zu Ausnahmen, die die Land- und Forstwirtschaft im Güterkraftverkehrsgesetz, der Maut, dem Fahrpersonalrecht und der Kraftfahrzeugsteuer betreffen. Auch liefert das Merkblatt wichtige Informationen zu den Fahrzeugbauarten, den Führerscheinen in der Land- und Forstwirtschaft und zur Berufskraftfahrerqualifikation. Es richtet sich an Land- und Forstwirte, Maschinenringe, Lohnunternehmen, aber auch an Kontrollierende der Polizei und des BAG. Für diese Zielgruppen empfiehlt sich, die Inhalte des Merkblatts zu kennen und das Merkblatt für alle relevanten Fragen im Straßenverkehr griffbereit bei sich zu haben.
Verfasser des Merkblatts ist Verkehrsexperte Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Unterstützt haben ihn dabei der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Deutscher Bauernverband (DBV).
Kontakte

Martin Vaupel
Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik
0441 801-691
0178 2665 443

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