Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest sechs Alleinfutter und ein Ergänzungsfutter für Legehennen im Januar und Februar 2025 überprüft hat. Die deklarierten Energiegehalte der Alleinfutter reichten von 10,7 bis 11,5 MJ ME/kg, die Rohproteingehalte waren mit 15,8 bis 17,5 % angegeben. Bei den schwefelhaltigen Aminosäuren waren Methionin oder Methionin-Äquivalente gesamt in Höhe von 0,30 bis 0,45 % angegeben. Das Ergänzungsfutter war mit 10,6 MJ ME/kg und 16,2 % Rohprotein deklariert. Drei Alleinfutter waren für den Einsatz in Betrieben bestimmt, die nach EU-Öko-Verordnung wirtschaften.
Bei der Prüfung der Inhaltsstoffe und Einhaltung der Deklaration wurden bei einem Alleinfutter Abweichungen festgestellt: Statt 11,4 wurden 9,9 MJ ME/kg und statt 3,9 % Calcium 7,3 % ermittelt. Aus der Bewertung nach Einsatzzweck resultierte für dieses Alleinfutter eine Einstufung in Gruppe 3. Ein weiteres Futter wurde ebenfalls in Gruppe 3 eingestuft, da es einen Untergehalt an Methionin und Calcium aufwies. Wegen eines knappen Calcium-Untergehaltes wurde ein anderes Futter in Gruppe 2 eingeordnet, zudem lag eine Energiegehaltsüberschreitung vor. In einem anderen Fall wurde eine Überschreitung des Energiegehalts nachgewiesen, was aber allein noch nicht zu einer Abstufung führte. Bei einem Futter waren zusätzlich die prozentualen Anteile der verwendeten Komponenten angegeben.
Diese Ergebnisse gelten nur für die geprüften Alleinfutter und lassen keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette der beteiligten Hersteller zu.










