Wenn die Futtermittelanalyse nicht mit der Deklaration übereinstimmt, heißt das noch nicht, dass der Rinderhalter die Futtermittellieferung beanstanden kann. Zunächst ist zu prüfen, ob die futtermittelrechtlichen Toleranzen eingehalten werden. Liegen die Analysenwerte innerhalb dieser Toleranzen, ist eine Beanstandung nicht möglich. Es gibt Toleranzen für Inhaltsstoffe (Tabelle 1) und Zusatzstoffe (Tabelle 2).
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