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GAP: Auszahlung der Direktzahlungen am 23.12.2025

Webcode: 01045027
Stand: 18.12.2025

In Niedersachsen wird die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen in der Agrarförderung am 23. Dezember 2025 erfolgen. Insgesamt werden von rund 41.900 Antragstellenden die Anträge bewilligt. Das entspricht einer Auszahlungsquote bei den Direktzahlungen von gut 99 Prozent.

Auszahlung Direktzahlungen 2025
Auszahlung Direktzahlungen 2025Ruth Beverborg
Ab 23. Dezember 2025 werden die Bewilligungsbescheide der Direktzahlungen 2025 den Begünstigten für die Fördermaßnahmen der Einkommensgrundstützung, der Umverteilungseinkommensstützung, der Junglandwirte-Einkommensstützung, der Öko-Regelungen sowie der gekoppelten Tierprämien zugestellt. Gleichzeitig sollte der entsprechende Förderbetrag auf dem im Sammelantrag 2025 angegebenen Konto der Antragstellenden gutgeschrieben sein

Die tatsächlichen Auszahlungsbeträge wurden am 1.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht:

 

EInkommensstützungen 2025

Einkommensstützungen 2025
Einkommensstützungen 2025Ruth Berstermann

 

 

 

 

 

 

 

 

Öko-Regelungen 2025

Rund 60 Prozent der Begünstigten haben in diesem Jahr an mindestens einer freiwilligen Ökoregelung mit insgesamt jetzt knapp 21 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Fläche teilgenommen. Das bedeutet: Auf rund 21 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der Förderregion wurde mindestens eine Ökoregelung umgesetzt. In 2024 lagen die Beträge höher: es wurden 108,5 % ausgezahlt, da nicht alle Mittel für Öko-Regelungen in 2024 ausgeschöpft wurden.

Einkommensstützungen 2025
Öko-Regelungen 2025Ruth Berstermann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte prüfen Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Richtigkeit. Sie haben 1 Monat nach Zustellung Zeit, ggf. einen Widerspruch einzulegen. 

  • Überprüfen Sie die gemeldete Fläche mit der festgestellten Fläche. Größere Flächenabweichungen sind zu kontrollieren
    .
  • Überprüfen Sie die Anlage zu den Konditionalitätsverstößen – liegt ein Verstoß vor?

 


Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung einschließlich Prüfung des Bewilligungsbescheides stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.


Aktuelle Informationen rund um die GAP finden Sie im Artikel "GAP von A bis Z"

Weitere Informationen wie die Rechtsgrundlagen finden Sie im Portal Agrarförderung.