Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest sieben Alleinfutter für Legehennen von Juli bis August 2025 überprüft hat.
Die deklarierten Energiegehalte reichten von 10,6 bis 11,6 MJ ME/kg, die Rohproteingehalte waren mit 15,5 bis 17,5 % angegeben. Bei den schwefelhaltigen Aminosäuren waren Methionin oder Methionin-Äquivalente gesamt in Höhe von 0,29 bis 0,45 % angegeben. Drei Alleinfutter waren für den Einsatz in Betrieben bestimmt, die nach EU-Öko-Verordnung wirtschaften.
Ausführliche Erläuterungen des VFT, Richtwerte zur Nährstoffausstattung der Futter und weitere Anforderungen des VFT sind im Internet unter www.futtermitteltest.de erhältlich. Dort sind auch die Ergebnisse verschiedener Regionen und Futtertypen zu finden.
Bei der Prüfung der Inhaltsstoffe und Einhaltung der Deklaration wurden keine Abweichungen festgestellt. Aus der Bewertung nach Einsatzzweck resultierte für vier Futter eine Einstufung in Gruppe 1. Bei einem Futter wurde ein knapper Calcium-Untergehalt festgestellt, ein Futter wies einen Methionin-Untergehalt auf und ein weiteres einen Calcium-Übergehalt. Diese Futter wurden deswegen in Gruppe 2 eingestuft. Ein Futter musste wegen fehlender Energiedeklaration ein weiteres wegen Calcium-Untergehalt bei gleichzeitig mehr Energie als angegeben in Gruppe 3 eingestuft werden. Ohne Energieangabe ist die passende Futterauswahl schwierig, eine geringere Energie- und Aminosäurenversorgung kann die Eidotterbildung und somit das Eigewicht und die Eileistung begrenzen. Zu wenig Calcium beeinträchtigt die Schalenfestigkeit, während zu viel Calcium zur Depression der Futteraufnahme und damit der Leistung beitragen kann.
Diese Ergebnisse gelten nur für die geprüften Alleinfutter und lassen keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette der beteiligten Hersteller zu.










