Im zweiten Ausbildungsjahr wird der Ausbildungsstand in Form einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung festgestellt. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Forstwirt: Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung "Forstwirt/Forstwirtin"&…