Der Anteil nicht familiärer Arbeitskräfte in der Landwirtschaft steigt seit Jahren deutlich an. Nicht allen Betrieben gelingt es entsprechende Mitarbeiter zu finden oder sie zu halten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was einen Arbeitnehmer motiviert sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden und ihm treu zu bleiben.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist eine ordentliche Entlohnung, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Dazu gehört auch jährliche Lohnsteigerung, die sich mindestens an der durchschnittlichen Erhöhung anderer Branchen orientiert. Gerade Betriebe, die wenig Erfahrung mit Fremdarbeitskräften haben, sind unsicher bei der Frage welcher Lohn der richtige ist. Deshalb hier sehr verkürzt 2 Beispiele: eine Lohnhöhe von ca. 12 € bedeutet für einen verheirateten Arbeitnehmer nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer ein monatliches Netto von ca. 1400 € und liegt damit im Bereich der Hartz IV Sätze. Für den Arbeitgeber entstehen Kosten in Höhe von 2580€ einschließlich Arbeitgeberanteil bei den Sozialversicherungen. Legt man einen Stundenlohn von 15€ zugrunde hat der gleiche Arbeitnehmer ein Netto von ca. 2000 € und der Arbeitgeber Kosten von ca. 3300 € monatlich. Im Vergleich mit anderen Berufen ist ein Stundenlohn von 15 € für eine Fachkraft keine besonders hohe Bezahlung. Selbstverständlich muss ein Betrieb diese Kosten auch erwirtschaften können. Deshalb muss vor einer Ausweitung der Produktion die Frage der Arbeitserledigung geklärt werden.
Weitergehende Informationen zu diesem und weiteren Themen rund ums Arbeitsverhältnis finden Sie unter www.agrarjoboerse.de . Dort haben Sie auch die Möglichkeit Stellenangebote zu aufzugeben.
Bei der Lösung ihrer Fragen rund ums Arbeitsverhältnis bin ich Ihnen gerne behilflich.
Kontakte
Karl-Heinz Lordieck
Außenstellenbeauftragter Außenstelle Grafschaft Bentheim, Berufsbildung Landwirt/in, Arbeitnehmerfragen
05941 9265-14

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