Bezirksstelle Hannover

Kiebitzvorkommen in Lauenhagen gefördert – Landwirtschaft und Naturschutz ziehen an einem Strang

Webcode: 01042023

Kiebitze sind inzwischen selten in der Kulturlandschaft zu finden und gelten daher als stark gefährdet. Umso erfreulicher war es, dass die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg Ende April gleich 15 Brutpaare auf einer Ackerfläche in der Nähe von Lauenhagen entdeckte.

Teilnehmer Projekt Kiebitzgelege im Landkreis Schaumburg
Teilnehmer Projekt Kiebitzgelege im Landkreis SchaumburgThorsten Schwöbel
Bei einem kurzfristigen Treffen vor Ort, an dem der Bewirtschafter, der haupt- und ehrenamtliche Naturschutz, die Jägerschaft, sowie die Fachgruppe 2 der Bezirksstelle Hannover der Landwirtschaftskammer teilnahmen, konnte schnell Einigkeit über die Schutzwürdigkeit dieses hohen Kiebitzaufkommens erzielt werden. Von insgesamt 8 Hektar Maisanbaufläche wurden 4,7 ha kurzfristig unter Schutz gestellt, d.h. bis Mitte Juli aus der Produktion genommen. Aus dem Biodiversitätsprogramm des Landkreises wurden die Mittel zur Entschädigung des Landwirtes bereitgestellt. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen legte in enger Abstimmung mit dem Bewirtschafter die Höhe des Entschädigungssatzes fest. Zeitgleich konnte bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Schaumburg eine Ausnahmeregelung zur Prädatoren-Bejagung beantragt und genehmigt werden. Durch den engen Austausch zwischen den Behörden wurde der Vertrag zwischen dem Bewirtschafter und der unteren Naturschutzbehörde sehr schnell geschlossen.

Dieses Beispiel zeigt, dass Artenschutz gemeinsam mit Landwirtschaft, Naturschutz und Jägerschaft gewinnbringend für alle betrieben werden kann. Und der Erfolg dieses Projektes konnte Mitte Juni festgestellt werden:

Von den 15 Brutpaaren haben 10 gebrütet und circa 20 Küken großgezogen. Das Fazit aller Teilnehmenden lautet einhellig: Ein Erfolg! Noch ein wichtiger ergänzender Hinweis: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat erneut den Zuschlag für die geförderte einzelbetriebliche Beratung erhalten. Das bedeutet, dass für Beratungen rund um die Biodiversität keine Beratungsgebühren anfallen. Der neue Förderzeitraum beginnt am 1.7.2023. Bei weiteren Informationen dazu wenden Sie sich bei der Bezirksstelle Hannover der Landwirtschaftskammer gern an Mareike Herbst, Fachgruppe 2