Während in 2022 nur Betriebe, die Flächen in roten Gebieten bewirtschaften, der Meldepflicht in Enni unterlagen, sind ab 2023 alle Betriebe in ENNI meldepflichtig, die dokumentationspflichtig sind. Was bedeutet das?

Von der Melde- und Dokumentationspflicht befreit, sind Betriebe <15 ha, die keinen Wirtschaftsdünger aufgenommen haben oder einen Stickstoffanfall von max. 750 kg N aus eigener Tierhaltung haben. Das bedeutet, auch Kleinstbetriebe ohne Tierhaltung werden meldepflichtig, wenn Wirtschaftsdünger/Gärrest aufgenommen wird.
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