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Eiweißfuttermittel für Mastschweine

Webcode: 01044180
Stand: 14.05.2025

In der konventionellen Mastschweinefütterung stellen Extraktionsschrote die Haupteiweißfuttermittel dar. In Ökobetrieben sind Ölkuchen, wie z.B. Sojakuchen, und Körnerleguminosen verbreitet.

Trotz langjähriger Initiativen und Forschungsprojekte werden letztere in der konventionellen Fütterung bislang nicht so stark eingesetzt, was überwiegend an ihrer Verfügbarkeit und Anbauwürdigkeit liegt. Was den Futterwert betrifft, lassen sich nennenswerte Mengen in der Ration unterbringen.

 

Übersicht 1: Futterwert von Eiweißkomponenten (Angaben je kg) *

 

ME

MJ

Rohprotein

g

Rohfett

g

Rohfaser

g

Stärke

g

Phosphor

g

  Sojaschrot

13,0

440

13

60

60

6,4

  Sojaschrot (HP)*

13,9

480

13

35

59

6,6

  Rapsschrot

9,7

305

35

134

-

10,7

  Ackerbohnen

12,5

257

16

87

393

5,4

  Erbsen

13,5

198

18

58

471

4,5

  Lupinen (blau)

13,4

282

54

138

-

2,8

  Lupinen (weiß)

14,0

326

77

114

-

4,0

  Sojakuchen

14,2

405

87

53

53

6,1

  Rapskuchen (fettarm)

12,8

329

91

110

-

10,8

* DLG, 2014, UFOP-Körnerleguminosen- Monitoring, 2017; UFOP-Rapsschrot-Monitoring, 2024

 

Seit einigen Jahren sind auch anthraknosetolerante Weiße Lupinen auf dem Markt. In den Landessortenversuchen wurden folgende Rohproteingehalte ermittelt.

 

Übersicht 2: Rohproteingehalte von Süßlupinen (88 % TM) *

                   

2020 – 2024 (%)

Weiße Lupinen

30,3

Blaue Lupinen

29,3

*LSV-Ergebnisse, LWK Niedersachsen 

                                  

Schweine haben keinen Bedarf an Rohprotein, sondern an praecaecal verdaulichen (dünndarmverdaulichen) Aminosäuren. Deshalb sind die Gehalte an Aminosäuren und deren Verdaulichkeit entscheidend für den Einsatz der Eiweißkomponenten in der Fütterung.

 

Übersicht 3: Aminosäurengehalte (g/kg) *

 

Lysin

Methionin + Cystin

Threonin

Tryptophan

Sojaschrot

27,3

12,7

17,2

5,7

Sojaschrot (HP)

29,0

13,0

18,9

6,4

Rapsschrot

18,0

12,8

13,7

4,9

Ackerbohnen

16,4

5,0

9,0

2,3

Erbsen

15,0

4,8

7,7

2,0

Lupinen (blau)

15,0

6,5

10,9

2,6

Sojakuchen

24,0

15,0

16,0

5,4

Rapskuchen

17,0

13,5

14,0

4,2

 *DLG, 2014; UFOP-Körnerleguminosen- Monitoring, 2017; UFOP-Rapsschrot-Monitoring, 2024

 

Übersicht 4: Praecaecale Verdaulichkeiten der Aminosäuren (%) *

 

Lysin

Methionin

Cystin

Threonin

Tryptophan

Sojaschrot

87

88

79

86

86

Sojaschrot (HP)

87

88

79

86

86

Rapsschrot

73

82

81

68

72

Ackerbohnen

82

81

68

75

71

Erbsen

84

73

66

75

70

Lupinen (blau)

84

81

91

83

85

Sojakuchen

89

90

83

85

88

Rapskuchen

74

81

70

71

71

* DLG, 2014

 

Fischmehl spielt in der Schweinemast kaum noch eine Rolle, zudem ist sein Einsatz seit BSE mit Auflagen verbunden. Sonnenblumenextraktionsschrot wird auch als geschälte Ware angeboten und enthält mit etwa 46 % Rohprotein und 8 % Rohfaser deutlich mehr Rohprotein und weniger Rohfaser als die teilgeschälte Ware. Am Markt sind verschiedene Schlempen, die meist als Weizen- oder Getreideschlempe deklariert werden. Gemeint sind nicht Schlempen aus der Brennerei, sondern aus der Bioethanolherstellung. In der Positivliste für Einzelfuttermittel werden sie deshalb als Schlempefutter bezeichnet. Neben der getrockneten Ware gibt es Dick-, Dünn- oder Pressschlempen. Je nach Ausgangsprodukt und Herstellungsprozess schwanken die Nährstoffgehalte stark. Ihre Aminosäurenverdaulichkeit ist eher gering. Trockenschlempe ist auch als DDGS bekannt (Distillers´ Grains with Solubles). Weitere viel diskutierte Eiweißfuttermittel wie Algen oder Insektenprotein haben derzeit keine Bedeutung in der Schweinemast.

 

Sojaschrot

Sojaschrot ist die Eiweißkomponente in der Schweinefütterung. Es gibt Sojaschrot aus ungeschälter und geschälter Saat. Letzteres ist auch als HP (Hoch-Protein) - Sojaschrot bekannt und enthält ca. 46 bis 48 % Rohprotein.

 

Sojaschrot wird in Sojaextraktionsschrot, Sojaextraktionsschrotfutter und Sojaextraktions-schrotfutter mit Soapstock differenziert. Sojaextraktionsschrotfutter enthält im Herstellungsprozess anfallende Bleicherden und Filterhilfsstoffe bis zu 1 % und Rohlecithine. Sojaextraktionsschrotfutter mit Soapstock enthält zusätzlich im Prozess anfallenden Soapstock (fällt bei der Entsäuerung von Pflanzenölen an). Durch das Toasten werden Trypsininhibitoren und andere wachstumshemmende Faktoren wie Hämagglutine zerstört.

 

Auf den Lieferscheinen sind unter der Zusammensetzung alle Bezeichnungen von Sojaextraktionsschrot, dampferhitzt, bis hin zu Sojaextraktionsschrotfutter mit (Soap)Stock, dampferhitzt, zu finden. Der Rohproteingehalt muss immer deklariert werden. Beim Sojaschrot aus ungeschälter Saat muss zusätzlich der Rohfasergehalt angegeben werden, wenn er 8 % überschreitet. Einsatzgrenzen ergeben sich nur bei N-reduzierter Fütterung.

 

Rapsschrot

Rapsschrot wird zunehmend in der Schweinefütterung eingesetzt. Es kann als heimisches, GVO-freies Eiweißfutter punkten. In den letzten Jahren zeigt das UFOP-Monitoring abnehmende Rohproteingehalte. Zuletzt wurde der Wert von 31 % unterschritten. Durch den hohen Rohfasergehalt enthält Rapsschrot deutlich weniger Energie als Sojaschrot. Es weist vergleichbare Gehalte an schwefelhaltigen Aminosäuren wie Sojaschrot auf, aber deutlich weniger Lysin. Darüber hinaus ist insbesondere die geringere Lysinverdaulichkeit von Rapsschrot bei der Rationsgestaltung zu berücksichtigen. Nachteilig für nährstoffreduzierte Mischungen ist der gegenüber Sojaschrot höhere Phosphorgehalt. Der Gehalt an Glucosinolaten (Senfölen) liegt in den UFOP-Analysen zwischen 8 und 9 mmol/kg. Mischfutter sollte nicht mehr als 1,5 bis 2 mmol/kg enthalten. Die Einsatzempfehlungen liegen bei 10 % Rapsschrot in der Vor- und 15 % in der Endmast. Neben der Bezeichnung Rapsextraktionsschrot gibt es Rapsextraktionsschrotfutter und Rapsextraktionsschrotfutter mit Soapstock (siehe Sojaschrot). Der Gehalt an Rohprotein und Rohfaser ist zu deklarieren. Eine Kostengleichheit zum Sojaschrot besteht allgemein dann, wenn der Rapsschrot-Preis bei maximal zwei Drittel des Sojaschrotpreises liegt.

 

Körnerleguminosen

Erbsen weisen mittlere Eiweiß-, aber hohe Stärkegehalte auf und sind deshalb in erster Linie als Energieträger zu werten. Ackerbohnen liegen im Proteingehalt zwischen Erbsen und Lupinen, sie enthalten weniger Stärke als Erbsen und sind deutlich energieärmer. Körner-leguminosen sind arm an den schwefelhaltigen Aminosäuren Methionin und Cystin. Während die Lysin-Verdaulichkeit im Vergleich zum Sojaschrot nicht wesentlich schlechter ist, weisen Ackerbohnen und Erbsen deutlich geringere Werte bei den anderen Aminosäuren auf. Die Lupinen hingegen erreichen - ausgenommen beim Methionin - ähnliche Verdaulichkeiten wie Sojaschrot.

 

Antinutritive Substanzen wie Tannine (Polyphenole), Glykoside (Vicin, Convicin) und Trypsininhibitoren sind in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten und können die Proteinverdaulichkeit oder die Futteraufnahme reduzieren. Versuchsergebnisse mit Ackerbohnen, Erbsen und Blauen Lupinen können eine Abnahme des Futterverzehrs jedoch nicht bestätigen. Auch die Erfahrungen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe mit z. T. sehr hohen Leguminosenanteilen in Mastrationen geben keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Futteraufnahme.

 

Die für Futterzwecke angebauten Süßlupinen weisen gegenüber Bitterlupinen nur noch geringe Alkaloidgehalte auf. Allerdings zeigen aktuelle Analysen der Weißen Lupinen auch höhere Gehalte. Derzeit existiert kein Höchstgehalt für Alkaloide in Lupinen. Aus der Literatur ist ein Orientierungswert von 0,5 g/kg bekannt. In zwei aktuellen Mastversuchen mit Weißen Lupinen, deren Alkaloidgehalt knapp über diesem Wert lag, führte ein Anteil von 10 % Weißen Lupinen zu einem Rückgang der Futteraufnahme. Für gesicherte Einsatzempfehlungen sind weitere Versuche notwendig.

 

In Versuchen der LWK Niedersachsen erzielten Mastschweine mit Anteilen von 15 % Ackerbohnen bzw. Erbsen in der Anfangsmast, 20 % in der Mittelmast und 25 % in der Endmast sehr gute Leistungen. In einem weiteren Versuch mit Blauen Lupinen führten Anteile von 15 % zu Mastbeginn und 20 % in der Endmast ebenfalls zu hohen Mastleistungen. Somit können diese Leguminosen in größeren Mengen ohne Leistungseinbußen in Mastrationen eingesetzt werden, sofern eine bedarfsgerechte Versorgung mit Aminosäuren, insbesondere mit Methionin, sichergestellt ist.

 

Die Empfehlungen der UFOP (Union zur Förderung der Öl- und Proteinpflanzen) aus dem Jahr 2020 sehen folgende Einsatzmengen für Mastschweine vor:

Ackerbohnen:  bis 15 % in der Vormast (VM) und 25 % in der Endmast (EM)

Erbsen: 20 % (VM) und 25 % (EM) – Begrenzung für Flüssigfutter auf 25 % wegen Schaumbildung

Blaue Lupinen:  15 % (VM) und 20 % (EM)

 

Rapskuchen

Rapskuchen fällt bei der Ölgewinnung durch Pressen der Rapssaat an. Da kein Extraktionsmittel verwendet wird, ist ein Einsatz in Ökobetrieben zulässig. Je nach Abpressgrad schwankt der Fettgehalt. Rapskuchen aus dezentralen Ölmühlen ist häufig fettreicher und kann bis zu 20 % Fett enthalten. Folglich schwanken die Inhaltsstoffe je nach Fettgehalt. Auch wenn Rapsöl deutlich weniger mehrfach ungesättigte Fettsäuren (Polyensäuren) als Sojaöl enthält, muss der Einfluss auf die Speckqualität beim Einsatz von Rapskuchen berücksichtigt werden. In einem älteren Versuch der LWK Niedersachsen wurden 10 % Rapskuchen erfolgreich in der Mast eingesetzt. Auch die Speckqualität war nicht beeinträchtigt. Die Einsatzempfehlungen werden vorrangig durch den Fett- und Glucosinolatgehalt bestimmt. Sie liegen bei 10 % Rapskuchen zu Mastbeginn und 15 % in der Endmast. Der Gehalt an Rohprotein, Rohfett und Rohfaser ist zu deklarieren.

 

Sojakuchen

Sojakuchen fällt bei der Ölgewinnung durch Pressen aus Sojakuchen an und ist ein wertvolles Eiweißfutter in Ökobetrieben. Die Einsatzempfehlungen liegen bei 10 bis 15 %. Sojakuchen ist aufgrund des Herstellungsprozesses deutlich fettreicher als Sojaschrot. Sein Fett weist hohe Anteile an Polyensäuren auf (Einfluss auf Speckqualität). Wegen der Trypsininhibitoren muss eine Wärmebehandlung erfolgen. Der Gehalt an Rohprotein und Rohfettgehalt sowie an Rohfaser, wenn er > 8 beträgt, ist zu deklarieren.