Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen angewandt werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen. Entweder erlangt man die Sachkunde durch eine gärtnerische Ausbildung oder durch einen gesonderten Kurs mit anschließender Prüfung. Sachkundige sind verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen. Durch die Teilnahme erhalten Sie Ihre Sachkunde aktiv. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Fortbildung dient und bei einer Kontrolle vorzulegen ist.
Diese Sachkunde-Fortbildung richtet sich speziell an Personen die in der Rasenpflege tätig sind.
Das Seminar vermittelt folgende Inhalte:
Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz
Sachkundefortbildung, Sachkundenachweis
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Rasen (Produktion, § 17 PflSchG, Haus- und Kleingarten und Nichtkulturland (§ 12(2) PflSchG)
Integrierter Pflanzenschutz
Gesamtkonzept
Spezialkultur Rasen
Unerwünschte Gräser, wichtige Pilzerkrankungen und tierische Schädlinge in Rasen und das notwendige Pflanzenschutz-Management
Ausbringung und Ausbringungstechnik von Pflanzenschutzmitteln
Programm
17.11.2023
09.00 - 13.00 Uhr
Pflanzenschutz Sachkunde-Fortbildung Rasen
Prof. Martin Bocksch, selbstständiger Rasenberater
Dr. Thomas Brand
, LWK Niedersachsen
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