Gebietsmanagerin unterstützt bei Umsetzung neuer Agrar-Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) zum Moorschutz
Seit Beginn der diesjährigen Antragsphase kann erstmalig die Agrar-Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme BK1 „moorschonender Einstau“ beantragt werden. Durch die Maßnahme soll eine klimaschonende Bewirtschaftung von Moorgrünland durch eine verringerte Torfzehrung und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Die Maßnahme beinhaltet den Einstau der an die betreffende Fläche angrenzenden Gräben auf eine Höhe von 20 cm unter der mittleren Geländeoberfläche. Bei stark unebenen Flächen kann eine Teilung sinnvoll sein. Eine Befüllung der Gräben muss ganzjährig durch künstlichen oder natürlichen Wasserzufluss gegeben sein. Zur Bewirtschaftung ist jedoch eine zeitweise Absenkung des Grabenwasserstandes auf 40 cm unter Geländeoberfläche möglich. Für konventionelle Betriebe beträgt der jährliche Fördersatz 536 €/ha, für ökologische Betriebe 436 €/ha. Der fünfjährige Verpflichtungszeitraum beginnt am 01. Januar.
Um niedersächsische Landwirtinnen und Landwirte bei der Durchführung eines Einstaus zu unterstützen wurde bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Isabelle Vogel eine Gebietsmanagerin eingesetzt. Sie hilft bei allen Schritten der Planung und Beantragung der neuen Wasserregulierung sowie der Abstimmung mit weiteren betroffenen Akteuren wie den Wasser- und Bodenverbänden und Unteren Wasserbehörden. Antragstellerinnen und Antragstellern wird empfohlen, so früh wie möglich mit der Gebietsmanagerin Kontakt aufzunehmen, um die Stauhöhen ermitteln zu lassen und die notwendigen Genehmigungen und Einverständniserklärungen einzuholen.
Besonders geeignet sind Moorgebiete, in denen eine Wasserregulierung bereits möglich ist, z.B. durch vorhandene Stauwehre oder Schöpfwerke sowie ausreichend Wasserzufluss. Die Einrichtung der technischen Voraussetzungen für die Umsetzung ist nicht Teil der Fördermaßnahme. Bei der Ermittlung von Fördermöglichkeiten für Stauanlagen ist die Gebietsmanagerin ebenfalls behilflich.
Eine Kombination von BK1 mit der AUKM AN3 „Dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland“ ist möglich. Nach Ende eines siebenjährigen Verpflichtungszeitraumes darf auf Flächen dieser Maßnahme keine Rückumwandlung in Acker erfolgen. Der jährliche Fördersatz beträgt für Moorböden 2.569 €/ha. An AN3 können auch Flächen auf Mineralböden teilnehmen (2.021 €/ha).
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Isabelle Vogel
Beraterin Projektkoordination LivingLabTeufelsmoor
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