Bezirksstelle Nienburg

Darauf sollten Sie beim Wirtschaftsdüngereinsatz in diesem Frühjahr besonders achten

Webcode: 01042718
Stand: 06.02.2024

Die starken Niederschläge in den vergangenen Wochen haben die Lagerräume für Gülle und Gärrest vielerorts an ihre Grenzen gebracht. Die örtlich noch immer sehr feuchten Böden lassen eine zeitnahe Ausbringung außerdem oft noch nicht zu, sodass sich die Situation nur langsam entspannen wird. Dies führt dazu, dass große Wirtschaftsdüngermengen im Umlauf sind und weiter bleiben werden. 

Die Erfahrung zeigt, dass bei der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern einige Dinge zu beachten sind, um den größtmöglichen Mehrwert für Aufnehmer und Abgeber zu realisieren. Vieles ist durch die aktuelle Situation wichtiger denn je:

 

Auch wenn es die Verfügbarkeit hergibt und der Düngebedarf eingehalten wird, gilt die Einhaltung der betrieblichen Stickstoffgrenze von 170kg Norg/ha im Schnitt des Betriebes. Im roten Gebiet ist diese Grenze schlagbezogen einzuhalten, wenn nicht von der Ausnahmeregelung für gewässerschonende Betriebe Gebrauch gemacht wird (Siehe §13a, Absatz 2, Satz 2, DüV, im Durchschnitt aller gedüngter Flächen im roten Gebiet nicht mehr als 160kg Nges/ha ausgebracht und davon maximal 80kg n/ha aus Mineraldüngern). Vor der Aufnahme sollte daher genau geprüft werden, wie viel Stickstoff aus der eigenen Tierhaltung und bereits erfolgten Aufnahmen im Betrieb vorhanden ist und wie viel Spielraum es noch gibt! Hierbei hilft Ihnen der 170 N-Rechner der Düngebehörde. Ähnlich wie bei der Berechnung für das zurückliegende Jahr im Rahmen der ENNI-Meldung geben Sie die voraussichtlich im betrachteten Zeitraum belegten Tierplätze an, die in diesem Jahr bewirtschaftete Fläche, sowie bereits aufgenommene oder abgegebene Nährstoffmengen. Auf dieser Grundlage kann abgeschätzt werden, wie groß die verbleibende Aufnahmekapazität noch ist.

Um sicher zu sein, dass Sie auch die Nährstoffe bekommen, mit denen Sie planen und rechnen, ist die Kenntnis der Nährstoffgehalte der aufzunehmenden Wirtschaftsdünger unablässig. Nicht zuletzt schreibt die DüMV vor, dass der Abgeber dem Aufnehmer vor der Aufnahme die Nährstoffgehalte in Form einer Deklaration mitzuteilen hat. Beispiele für eine Deklaration finden Sie hier. Die hier deklarierten Werte sind für den Aufnehmer bindend!

Insbesondere in diesem Frühjahr sollte ein verstärktes Augenmerk auf die deklarierten Nährstoffgehalte gelegt werden. Es ist zu erwarten, dass viele Wirtschaftsdünger durch Regenwasser verdünnt sind und die Nährstoffgehalte daher niedriger liegen, als in anderen Jahren. Dies betrifft nicht nur aufgenommene Wirtschaftsdünger, sondern auch eigene! Daher empfiehlt es sich jetzt mehr als sonst, eigene Proben zu ziehen und analysieren zu lassen. Diese aktuellen Werte ermöglichen Ihnen eine optimale Düngeplanung und Dokumentation der Düngung.
In der Regel sollte die Gesamtnährstoffmenge im Betrieb unverändert sein, durch den Regenwassereintrag jedoch die Wirtschaftsdüngermenge deutlich höher ausfallen. Wird diese erhöhte Menge nun jedoch nach Richtwert oder nach den Gehalten einer alten Analyse ausgebracht, kann entweder nicht die ganze Menge gefahren werden, da der Düngebedarf auf dem Papier schneller gedeckt ist, oder der Düngebedarf wird deutlich überschritten. Mit einer aktuellen Analyse passen Menge und Nährstoffgehalte besser zusammen und das Problem wird minimiert.

Hierbei kommt es auf eine gute Probequalität an. Hierzu sollte der zu untersuchende Behälter bestmöglich aufgerührt, oder durch Umpumpen homogenisiert werden. Über die Entnahme von Teilmengen aus unterschiedlichen Stellen und Tiefen des Behälters wird anschließend ca. 1l Mischprobe in eine entsprechende Plastikflasche gegeben. An den Probeannahmestellen der LUFA, wie etwa an der Bezirksstelle Nienburg und der Außenstelle Sulingen können diese Proben abgegeben werden. Dort sind auch passende Probenahmegefäße vorrätig. Weitere Hinweise und Begleitscheine finden Sie auf der Internetseite der LUFA Nord-West.